Presse-Archiv 2015

Neue Angebote der Zulassungsbehörde

Online Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und Kennzeichenmitnahme ab 1. Januar 2015

23.12.2014

Darmstadt-Dieburg - Zum 1. Januar 2015 gibt es wichtige Neuerungen im Zulassungsrecht.

Über den Internetauftritt des Landkreises Darmstadt-Dieburg besteht ab 1. Januar 2015 die Möglichkeit, Fahrzeuge online, ohne Vorsprache bei der Behörde vor Ort, außer Betrieb zu setzen. Dazu muss das abzumeldende Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein. Fahrzeuge, die online außer Betrieb gesetzt werden können, erkennt man zudem am vorhandenen QR-Code auf der Zulassungsplakette und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem Fahrzeugschein. Weitere Voraussetzungen sind der Besitz des neuen Personalausweises mit Freischaltung der Internetfunktionalitäten, ein eID-Lesegerät zum Einlesen des Ausweisdokuments zur Authentifizierung und eine Bankverbindung zur Zahlung der Gebühren über ein ePayment-Portal. Dieser online-Service betrifft nur die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, für andere Leistungen muss weiterhin bei der Zulassungsbehörde vorgesprochen werden. Die Außerbetriebsetzung ist erst mit der abschließenden Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde vollendet: Außerbetriebsetzungsdatum ist nicht zwingend der Tag des Online-Antrags, sondern in der Regel der darauffolgende Werktag außer Samstag.

Ab 1. Januar 2015 wird zudem die Kennzeichenmitnahme bei Umzug bundesweit eröffnet. Bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes kann das bisherige Kennzeichen behalten werden. Die Vorsprache bei der Zulassungsbehörde zur Umschreibung entfällt hierdurch allerdings nicht. Eine Änderung der Adressdaten ist nach wie vor erforderlich. Diese Regelung gilt nur bei Umzug und nicht bei einem Wechsel des Fahrzeughalters.

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