Presse-Archiv 2015
Hessen fördert barrierefreien Umbau von Wohnungen
14.09.2015
Darmstadt-Dieburg – Das Land Hessen fördert erneut mit Kostenzuschüssen Maßnahmen, die zur Beseitigung von baulichen Hindernissen für Menschen mit Behinderungen in selbst genutztem Wohneigentum beitragen. „Dadurch soll behinderten Menschen ein möglichst eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe ermöglicht werden“, teilt die Sozialdezernentin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück, jetzt mit.
„Voraussetzung für eine Bezuschussung ist die Erfüllung obligatorischer Förderkriterien des Landes. So werden vorrangig Umbauten unterstützt, die Stufen und Schwellen beseitigen oder Toiletten und Bäder behindertengerecht machen oder die Zugänge zu Nebenräumen außerhalb der Wohnung und zu gemeinschaftlichen Einrichtungen verbessern. Auch der Einbau geeigneter Aufzüge wird gefördert. Bevorzugt gefördert werden Familien, deren behinderte Kinder die Beseitigung baulicher Hindernisse dringend benötigen“, erläutert die Dezernentin.
Bei der Entscheidung für eine Sanierung der eigenen vier Wände empfiehlt Lück, eine Anmeldung auf Gewährung eines Kostenzuschusses bei der Kreisverwaltung einzureichen. Weil nur solche Projekte den Landeszuschuss erhalten, mit deren Bau zuvor noch nicht begonnen wurde, sollten die Antragsteller die Rückmeldung der Verwaltung abwarten.
Förderungswürdig sind Kosten zwischen 1000 und 25.000 Euro je Wohneinheit. Dabei werden Umbauten in Wohnungen, die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzt werden, mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.
Für die einzelnen Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge in Höhe von:
• Bad: Um-/Einbau 5.000 Euro
• Küche: Um-/Einbau 5.000 Euro
• Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Euro
• Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Euro
Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft
gesichert ist. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Innerhalb von fünf Jahren können auch nur bis zu dieser Höhe Zuschüsse pro Wohnung beziehungsweise Antragsteller gewährt werden.
Nicht förderungsfähig in diesem Förderungsprogramm ist die Erweiterung bestehender Wohngebäude, Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden sowie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur behindertengerechten Wohnraumversorgung sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohneigentum können im Rahmen des Eigentumsprogramms gefördert werden.
Für Umbauten in oder an Mietwohngebäuden können Modernisierungsmittel des Landes beantragt werden.
Die Anmeldeformulare sind bei der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg unter Telefon 06151 / 881-1140 oder unter der E-Mail-Adresse wohnungswesen@ladadi.de erhältlich.