Presse-Archiv 2016
Ergänzende Klarstellungen aus dem Regierungspräsidium zur Haushaltsgenehmigung 2016
„An der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt und an der Eichwaldschule in Schaafheim kann es wie geplant losgehen“
30.06.2016
Darmstadt-Dieburg – Nach ergänzenden Klarstellungen aus dem Darmstädter Regierungspräsidium kann der Landkreis Darmstadt-Dieburg nach der Genehmigung von 40,1 Millionen Euro (beantragt waren 45,3 Millionen Euro) wesentliche Baumaßnahmen aus dem laufenden Schulbau- und Schulsanierungsprogramm beginnen: „An der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt und an der Eichwaldschule in Schaafheim kann es wie geplant losgehen“, erläutern der für die Finanzen des Kreises verantwortliche Landrat Klaus Peter Schellhaas und Erster Kreisbeigeordneter Christel Fleischmann, der Schul- und Baudezernent.
An der Ernst-Reuter Schule in Groß-Umstadt wird nun in diesem Jahr noch mit der Leistungsphase „0“, (das heißt mit der Abstimmung des Raumbedarfs und schulischen Konzepts mit der Schule) begonnen, so dass voraussichtlich in 2017 für 8,5 Mio. Euro die grundhafte energetische Sanierung der Schule durchgeführt werden kann.
An der Eichwaldschule in Schaafheim wird voraussichtlich ab Ende 2017 mit der grundhaften energetischen Sanierung der Schule inklusive einem Teilneubau begonnen. Gleichzeitig soll die Grundschule, die bisher in der Ortsmitte angesiedelt ist, an den Schulstandort verlagert werden. Für die Baumaßnahme stehen ab dem Jahr 2016 6 Mio. Euro zur Verfügung.
Klärungsbedarf hatte die Kreisspitze nach der Genehmigung des Kreishaushaltes 2016 gesehen, weil es in der Verfügung des Regierungspräsidiums aus Sicht des Kreises zu Interpretationsspielräumen gekommen war. Diese seien nun ausgeräumt, so Schellhaas und Fleischmann.
Das Regierungspräsidium habe dem Landkreis außerdem bescheinigt, „die Konsolidierungsmaßnahmen bisher konsequent umgesetzt“ zu haben. Auch die Vorgaben zur Verringerung der jahresbezogenen Fehlbeträge wurden erfüllt und der Haushaltsausgleich sei bereits 2016 erfolgt. Zudem hatte das Regierungspräsidium deutlich gemacht, dass es sich beim Schulbau- und Schulsanierungsprogramm um Pflichtaufgaben handelt.
Somit können die geplanten Maßnahmen überwiegend angegangen werden, auch wenn sich die Aufsichtsbehörde eine weitere Beschränkung im Rahmen der Einzelkreditgenehmigung vorbehalten hat.