Presse-Archiv 2019

Zum Schuljahresbeginn die Unterstützung des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen

Änderungen zum 1. August: Erleichterter Zugang zu Bildung und Teilhabe

05.08.2019

Darmstadt-Dieburg – Kinder und Jugendliche können bei Aktivitäten mit ihren Freunden dabei sein, auch wenn das Geld in ihren Familien knapp ist und sie Sozialleistungen beziehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet finanzielle Unterstützung, um das Mittagessen in der Mensa, Klassenfahrten und Nachhilfestunden zu zahlen. „Auch die Kosten einer Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an einer Freizeit werden übernommen“, sagt Nicole Beyer aus dem Bereich Bildung und Teilhabe der Kreisagentur für Beschäftigung.

Zum 1. August sind Änderungen in Kraft getreten: das Verfahren für die Leistungen wurde vereinfacht und die Pauschalbeträge erhöht. Bildung und Teilhabe sind nun im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II sowie auch SGB XII und AsylbLG integriert. Gesonderte Anträge sind damit nicht mehr notwendig. Zudem können die jeweiligen Leistungen nun auch im Nachhinein noch geltend gemacht werden.

Anders bei der Lernförderung: Berechtigte, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe separat beantragen. Dies gilt auch für den Pauschalbetrag für Schulmaterial, der nun von 100 Euro auf 150 Euro erhöht wurde. Der Betrag wird künftig jährlich erhöht. Nur wer Geld von Jobcenter, Sozialamt oder Flüchtlingsamt bezieht, erhält den Betrag ohne gesonderte Antragstellung.

„Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets umfassen jetzt die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertagesstätte oder bei Tageseltern“, freut sich Sozial- und Jugenddezernentin Rosemarie Lück. „Der Eigenanteil ist endlich vom Tisch und die Neuregelung durch das Starke-Familien-Gesetz erleichtert die Inanspruchnahme.“ Auch Fahrkarten für die Schülerbeförderung kommen künftig ohne Eigenanteil aus.

Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung, bislang waren es 10 Euro. Neu ist zudem, dass der Betrag pauschal ausgezahlt wird und alterstypische Ausgaben berücksichtigt.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten bzw. deren Familien den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Über den Umfang der Leistungen und weitere Voraussetzungen sowie die Angebote vor Ort informieren die Ansprechstellen im Landkreis darmstadt-Dieburg.

Die zuständige Stelle ist die Kreisagentur für Beschäftigung Kommunales Jobcenter Darmstadt-Dieburg (bildungspaket@remove.this.ladadi.de). Infos unter

https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/arbeitsuchende/bildungs-und-teilhabepaket.html

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