Presse-Archiv 2019

Recht auf Zugang zu Informationen

Informationsfreiheitssatzung

07.06.2019

Darmstadt-Dieburg – Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf den Zugang zu amtlichen Informationen. Hierdurch wird die Verwaltung dem Anspruch an eine transparente und nachvollziehbare Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben gerecht und stärkt das Vertrauen der Bürger in den Staat.

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 8. April 2019 eine Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen.

Die Satzung regelt den Zugang der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie juristischer Personen mit Sitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu den beim Landkreis vorhandenen amtlichen Informationen. Gemeint sind Informationen wie Akten und Dateien unabhängig von der Art der Speicherung (digital oder in Papierform).

Bürgerinnen und Bürger können einen schriftlichen Antrag an den Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Informationsfreiheit, 64276 Darmstadt, oder per E-Mail an informationsfreiheit@ladadi.de stellen. Der Antrag muss konkret formuliert sein und es muss ersichtlich sein um welche Informationen es sich handelt. Im Antrag sollen die begehrten Informationen möglichst konkret formuliert werden. Betrifft der Antrag Daten Dritter, muss er begründet werden.

Die Informationsfreiheitssatzung steht zum Download im Internet unter https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der-kreis/informationsfreiheit.html.

as

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