Presse-Archiv 2020
Corona-Überbrückungshilfen für klein- und mittelständische Unternehmen
15.07.2020
Darmstadt-Dieburg – Der Bund hat weitere Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf den Weg gebracht. Erstmals gibt es ein vollständig digitalisiertes Verfahren, das im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) innerhalb kurzer Zeit fertiggestellt wurde.
Seit 8. Juli und bis zum 31. August 2020 können KMU finanzielle Hilfen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer beantragen. Diese können sich auf der Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und Anträge für die klein- und mittelständischen Unternehmen online stellen.
Mit der Überbrückungshilfe soll den Branchen geholfen werden, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereitgestellt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Aktuelle Daten zur Corona-Soforthilfe im Landkreis
Aufgrund der Corona-Pandemie gab es bereits seit März finanzielle Hilfen des Bundes und des Landes Hessen (Corona-Soforthilfen) für Unternehmen, Gewerbetreibende und weitere.
Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg sind 5.943 Anträge beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen. Die Gesamtfördersumme für Unternehmen, Gewerbetreibende, (Solo-)Selbstständige und Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigen im Landkreis beträgt 40.877.573 Euro. Hessenweit wurden rund 952.857.568 Euro auf 135.929 Anträge ausgezahlt.
„Das ist schon eine immense Fallanzahl, die vom RP Kassel als auszahlende Stelle abgewickelt wurde. Einige Detailfragen zur Antragstellung konnten dabei beratend über die Wirtschaftsförderung des Landkreises geklärt werden. So haben die Kolleginnen und Kollegen Detailfragen zu Betriebsstätten, Mitarbeiterzahl, zuschussfähigen Kosten und Nebenerwerb geklärt, Informationen zu weiteren Förderprogrammen gegeben“, erläutert Wirtschaftsdezernent und Landrat Klaus Peter Schellhaas. Marcella Lüdicke von der Kreiswirtschaftsförderung ergänzt: „Schwierig war zum einen gerade bei Kleinstunternehmen, dass generell nur anerkannte und nachgewiesene Betriebskosten bezuschusst wurden und so mancher nebenerwerbliche Antragssteller leider aufgrund der Vorgaben abgewiesen werden musste. Für den eigenen Lebensunterhalt von Selbstständigen konnte jedoch die Grundsicherung genutzt werden, die über die Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) zu beantragen ist.“ „Die Wirtschaft und gerade die kleinen Unternehmen sowie die (Solo-) Selbstständigen standen und stehen nach wie vor, vor großen Herausforderungen, die sie alleine nicht bewältigen können. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass es auch zukünftig Förderprogramme des Bundes und Landes gibt“, stellt Landrat Schellhaas fest.