Presse-Archiv 2022
Knapp 90.000 Euro für Sanierung einer Hofreite in Lengfeld
Erster Kreisbeigeordneter überreicht Zuwendungsbescheid
28.06.2022
Darmstadt-Dieburg – Lutz Köhler, Erster Kreisbeigeordneter, hat am Freitagmittag (24.) an Heike und Claus Klipper aus Lengfeld einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 89.925 Euro für die Sanierung deren Hofreite überreicht. Das Geld stammt aus dem LEADER-Topf.
„Ich freue, dass mit den Mitteln aus dem LEADER-Programm zum Erhalt des Gebäudes beigetragen werden kann. Gerade denkmalgeschützte Gebäude zu sanieren und umzubauen, ist sehr herausfordernd und kostspielig. Daher ist es umso wichtiger hierbei finanziell unter die Arme zu greifen, um historische Gebäude und Hofreiten zu erhalten. Die Sanierung erfolgt unter Verwendung regional- und denkmaltypischer Materialien“, sagte Lutz Köhler am Freitagmittag.
Die kleine Hofreite der Klippers aus dem frühen 19. Jahrhundert liegt im Zentrum Lengfelds. Das Anwesen unter Denkmalschutz und besteht aus drei Gebäuden: dem Wohnhaus mit angebautem Torhaus und verbundenem Nebengebäude, einer kleinen Scheune und einem weiteren kleinen Nebengebäude. Das Wohnhaus prägt mit seiner Fachwerkfassade den Straßenzug. Zurzeit läuft am Wohnhaus bereits eine Förderung aus dem Jahr 2021 über den Nachbau der circa 100 Jahre alten Bleisprossenfenster unter Wiederverwendung der historischen Glasscheiben und Bleisprossen. Das Nebengebäude, welches an das Wohnhaus angrenzt, war eine Stallung mit Fruchtboden und steht jetzt leer. Es besteht aus Sandsteinmauerwerk, Fachwerkbereichen und einem steilen Satteldach. Es soll nun zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Im Erdgeschoss befindet sich eine Verbindung zum Wohnhaus. Im Oberschoss ist eine weitere Verbindung geplant. Für den Ausbau des Nebengebäudes sind umfangreiche Sanierungsarbeiten geplant. Die Sandsteinflächen werden aufgearbeitet und sollen sichtbar bleiben. Energetisch ist eine Innendämmung mit Lehmbausteinen geplant.
Die Wohnraumerweiterung vom Wohnhaus in das Nebengebäude wird so angelegt, dass die neuen Räume zu einem späteren Zeitpunkt als eigene Wohneinheit abgetrennt werden können.