Presse-Archiv 2022

Der lange Weg aus der Ukraine in eine Unterkunft

02.04.2022

Darmstadt-Dieburg – Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar fliehen immer mehr Menschen aus den Kriegsgebieten. Nach Schätzungen der UN werden wohl 10 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer ihr Land verlassen. Deutschland rechnet mit rund 1 Millionen Geflüchteten. Täglich kommen Geflüchtete in Deutschland an und werden auf die Bundesländer verteilt. Viele von ihnen kommen derzeit auch noch bei Familienangehörigen, Freunden und Bekannten unter. Der Landkreis bekommt einmal in der Woche – immer donnerstags – geflüchtete Menschen zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt über das Land Hessen. Dies stellt alle vor große Herausforderungen.

Die Ankunft im LaDaDi

Der Fachbereich Zuwanderung und Flüchtlinge wird in der Regel dienstags, manchmal auch erst am Tag der Zuteilung, informiert, wie viele Flüchtlinge kommen, wie alt die Menschen sind, wie viele Kinder und Ältere dabei sind, ob die Menschen mit Haustieren kommen und ob die Menschen eine körperliche oder kognitive Beeinträchtigung haben. Anhand der Listen, die oftmals unvollständig sind oder falsche Informationen beinhalten, schauen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wo die Menschen untergebracht werden: Derzeit werden die Menschen in einer Halle in Weiterstadt, im Kreisjugendheim in Ernsthofen und in der Gemeinschaftsunterkunft in Reinheim untergebracht oder direkt in Wohnungen vermittelt. Ältere oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden, wenn möglich, in Wohnungen untergebracht. Mütter mit kleinen Kindern vorwiegend im Kreisjugendheim.

Der LaDaDi hat nach einem Aufruf Ende Februar viele Wohnungsangebote erhalten. Einige fragen sich, warum sie bis heute noch keine Geflüchteten als Mieter bekommen haben. Bei der Unterbringung wird sehr genau nach den Bedürfnissen der Menschen geschaut. Die Unterbringung ist oftmals mit großen Herausforderungen verbunden. Nicht jede Wohnung eignet sich dafür. Ein Mensch mit körperlicher Beeinträchtigung hat ganz andere Bedürfnisse und Bedarfe als eine alleinstehende Frau oder eine Mutter mit kleinem Kind. „Wir wissen nie ganz genau, welche Menschen uns zugewiesen werden. Die Zuweisung ist mal einfach, mal kompliziert. Wir sind aber jedem dankbar, der uns Wohnraum anbietet. Uns ist es wichtig, jedem und jeder Geflüchteten eine angemessene Unterkunft zu bieten. Die Menschen haben so viel hinter sich, sie fliehen vor großem Leid und brauchen eine geschützte Umgebung“, erläutert die Sozial- und Jugenddezernentin des Kreises Christel Sprößler.

Richtige Weichen stellen mit Finanzierungskonzept

Ohne die Kommunen geht es nicht. Daher hat der Landkreis ein Konzept zur Unterbringung der Geflüchteten entwickelt, das in dieser Woche vom Kreisausschuss beschlossen wurde. Der Kreis erhält insgesamt 952 Euro pro Person, die im Leistungsbezug ist, also für alle, die kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben, die keiner Arbeit nachgehen. Von den 952 Euro gehen 400 Euro an die Kommune. Die Kommune muss mit diesem Budget die Kosten der Unterbringung, Versicherungen und die soziale Betreuung abdecken. Aus dem restlichen Betrag übernimmt der Landkreis die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Krankenkosten. „Die 400 Euro pro Person im Leistungsbezug ist mal auskömmlich, mal nicht. Mit dieser Pauschale muss die Kommune haushalten“, erklärt Christel Sprößler. „Wir wissen, dass das nicht einfach ist und wir wissen, wie belastet auch die kommunalen Haushalte sind. Für uns alle ist diese Situation neu. Deshalb werden wir das Konzept in drei Monaten überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren“, ergänzt Sprößler.

Kommunen mieten Wohnungen

Anders als bei der Flüchtlingskrise 2015/16 können die Städte und Gemeinden Wohnungen mieten, um Geflüchtete unterzubringen. Als Richtwert für die Höhe der Miete der Wohnungsgelegenheiten empfiehlt sich die Aufstellung über die „Kosten der Unterkunft“. Denn diese Kosten würden vom Kreis übernommen werden, wenn der Leistungsempfänger direkt eine Wohnung anmietet. Die Kreisverwaltung hat zum internen Gebrauch eine „Wohnungsdatenbank“ entwickelt, in die Kommunen Wohnungsangebote erfassen können. Die Datenbank bietet einen guten Überblick über das bestehende Wohnungsangebot für Geflüchtete in den Kreiskommunen. Eine aufwendige Suche wird dadurch vermieden. Vermieter haben die Möglichkeit, freie Wohnungen den Rathäusern zu melden. Die Kommune wiederum erspart sich das Suchen freier Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt und der Kreis hat in den Rathäusern Ansprechpartner, an die er sich bei einer Wohnungsvermittlung wenden kann. „Nur in enger Abstimmung mit unseren 23 Städten und Gemeinden können und werden wir diese Herausforderungen bewältigen“, so Christel Sprößler abschließend.

as

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