Presse-Archiv 2022

Mitmachen, möglich machen!

Das Bildungs- und Teilhabepaket

20.06.2022

Darmstadt-Dieburg – Kinder und Jugendliche können bei Aktivitäten mit ihren Freunden dabei sein, auch wenn das Geld in ihren Familien knapp ist und sie Sozialleistungen beziehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet finanzielle Unterstützung, um das Mittagessen in der Mensa, Klassenfahrten und Nachhilfestunden zu zahlen. „Auch die Kosten einer Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an einer Freizeit werden übernommen“, sagt Nicole Beyer aus dem Bereich Bildung und Teilhabe der Kreisagentur für Beschäftigung.

Mitmachen, möglich machen!

Bereits im August 2019 wurde das Verfahren für die Leistungen vereinfacht und die Pauschalbeträge wurden erhöht. Bildung und Teilhabe sind nun im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II sowie auch SGB XII und AsylbLG integriert. Gesonderte Anträge sind damit nicht mehr notwendig.

Anders bei der Lernförderung: Berechtigte, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe separat beantragen. Dies gilt auch für den Pauschalbetrag für Schulmaterial, der bei 156 Euro liegt. Der Betrag wird jährlich erhöht. Nur wer Geld von Jobcenter, Sozialamt oder Flüchtlingsamt bezieht, erhält den Betrag ohne gesonderte Antragstellung.

„Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind eine wichtige Unterstützungsleistung für Kinder und ihre Familien. Kinder können in Kita und Schule ohne Zuzahlung am Mittagessen teilnehmen und auch für Schulmaterialien und die Klassenfahrten können sie Geld erhalten – aber noch viel mehr ist möglich“, freut sich Sozial- und Jugenddezernentin Christel Sprößler.

Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten bzw. deren Familien den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Über den Umfang der Leistungen und weitere Voraussetzungen informiert der Flyer zum Bildungs- und Teilhabepakte, den es unter anderem bei der Kreisagentur für Beschäftigung oder online unter www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/antragsformulare-und-wegweiser.html gibt.                                                                                      

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