Presse-Archiv 2022
Allgemeine Kostensteigerung macht Anhebung unumgänglich
ZAW erhöht die Müllgebühren ab kommendem Jahr
20.12.2023
Darmstadt-Dieburg. Die stark gestiegenen Aufwendungen für Material, Energie und Personal machen auch vor der Müllabfuhr nicht halt: Die Verbandsversammlung des Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) hat deshalb eine Erhöhung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2024 beschlossen. Steigen sollen sowohl die Grundgebühren als auch die Gebühren für jede weitere Leerung.
Gebühren steigen durchschnittlich um 25 Prozent
In einer Zeit, in der viele Faktoren zu deutlich ansteigenden Preisen und Inflationsraten führten, spiegelte sich dies in den Angeboten für den neuen Ausschreibungszeitraum wieder. Gestiegene Treibstoffkosten und Mautgebühren, höhere Personalkosten sowie Anschaffungskosten für bessere Fahrzeugtechnik sind nur einige der Faktoren, die sich auf die Einsammlungskosten auswirken. Auch steigende Verwertungskosten wie beispielsweise beim Müllheizkraftwerk Darmstadt, sowie zusätzlich zwingende CO2- Abgaben durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz tragen dazu bei, dass die Abfallgebühren im Landkreis Darmstadt-Dieburg ab Januar 2024 um durchschnittlich 25 Prozent steigen.
Falsche Müllentsorgung führt zu höheren Kosten
Noch immer landen Abfälle, die in den Gelben Sack, die Biotonne oder in die Papiertonne gehören im Restmüll. Dies wirkt sich auf die Höhe der Abfallgebühren der Gebührenzahlenden aus. Jede Leerung der Restmülltonne über zwölf Mindestentleerungen im Jahr hinaus, kostete beispielsweise für das 50 Liter-Gefäß im Jahr 2023 noch neun Euro, zukünftig werden 11,20 Euro abgerechnet, was eine Erhöhung um 24,4 Prozent bedeutet.
ZAW verstärkt Kontrollen
Um weiterhin erfolgreich entgegenzuwirken, verstärkt der ZAW ab 2024 die Kontrollen der Biotonnen durch Metalldetektoren an den Sammelfahrzeugen, unterstützt durch Sichtkontrollen des Abfuhrpersonals. Falsch befüllte Biotonnen bleiben ungeleert stehen und werden nach vorheriger Anmeldung später gegen Gebühr als Restabfall mitgenommen und entsorgt. Ziel des ZAW ist es, für die nächsten Jahre weiterhin eine, verlässliche Abfallentsorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu gewährleisten und die Gebühren nicht noch weiter steigern zu müssen.
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1. In § 27 „Gebühren für Restmüllgefäße“ werden die Gebühren der Absätze (1) bis (4) wie folgt geändert:
(1) Die monatliche Grundgebühr für ein Restmüll-Kleingefäß beträgt für das
50-Liter-Gefäß 11,20 €,
60-Liter-Gefäß 13,60 €,
80-Liter-Gefäß 18,00 €,
120-Liter-Gefäß 27,00 €,
240-Liter-Gefäß 54,00 €.
(2) Die Entleerungsgebühr für die 13. bis 26. Entleerung eines Restmüll-Kleingefäßes beträgt für das
50-Liter-Gefäß 11,20 €,
60-Liter-Gefäß 13,60 €,
80-Liter-Gefäß 18,00 €,
120-Liter-Gefäß 27,00 €,
240-Liter-Gefäß 54,00 €.
(3) Die monatliche Entleerungsgebühr für das 1.100-Liter-Gefäß beträgt
bei zweiwöchentlicher Abfuhr 293,40 €,
wöchentlicher Abfuhr 440,20 €.