Presse-Archiv 2023

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Antragstellung beim Landkreis nun auch online möglich

11.07.2024

Eltern und Sorgeberechtige haben ab sofort die Möglichkeit, den Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB VIII und SGB IX bequem online bei der Kreisverwaltung zu stellen. Erforderliche Unterlagen können direkt mit hochgeladen werden.

„Der neue Online-Prozess erleichtert den Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die dabei helfen, die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen zu verbessern“, sagt Sozial- und Jugenddezernentin Christel Sprößler. Online-Anträge beschleunigen den Bearbeitungsprozess erheblich, weil die Daten automatisch in die Software des Landkreises übertragen werden.

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer vorliegenden oder drohenden Behinderung – ausschlaggebend ist die ärztliche Diagnose – wesentliche Beeinträchtigungen in ihrer Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft erfahren. Die bekanntesten Eingliederungshilfemaßnahmen sind Integrationsplätze in Kindergärten und Teilhabe­assistenzen in Schulen. Erbracht werden Leistungen in ambulanter, zumeist therapeutischer Form, teilstationäre Leistungen in Tageseinrichtungen oder geeigneten Pflegefamilien sowie stationäre Hilfen in Einrichtungen über Tag und Nacht oder bei Pflege­personen.

Wer den Antrag nicht online stellen kann oder will, kann auch nach wie vor die Formulare herunterladen und ausdrucken oder sie auf der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen und sie dann entweder einschicken oder über das Upload-Portal des Kreises hochladen. Der Landkreis bittet darum, die Formulare in diesen Fällen möglichst am PC auszufüllen, um sie schneller erfassen zu können.

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe und zur Antragstellung unter www.ladadi.de/egh-antrag.

tb

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