Presse-Archiv 2023

Afrikanische Schweinepest

Lockerungen bei der Jagd und der Leinenpflicht

13.09.2024

(c) Landkreis Darmstadt-Dieburg

Darmstadt-Dieburg. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg lockert die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Sperrzonen I und II. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Jagd- und Leinenpflicht, nachdem die Überwachung durch eine Fachfirma erfolgt ist.

Erstmals wurde Mitte Juni ein ASP-Fall bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden bislang sechs positive Funde verzeichnet, von denen der letzte bei Alsbach-Hähnlein entdeckt wurde (Stand: 11. September, 7 Uhr).

„Gute Datengrundlage aufgrund von Drohnenflügen“

„Das gesamte betroffene Gebiet wurde von Beginn an flächendeckend durch die vom Landkreis beauftragte Fachfirma ‚Pro Schutz GmbH‘ überwacht. Dabei kamen spezialisierte Drohnen, um mögliche weitere Infektionsherde frühzeitig zu erkennen, zum Einsatz. Mit großer Vorsicht und auf Basis einer sehr guten Datengrundlage können wir deshalb nun die Maßnahmen zur ASP über die Landesempfehlung hinaus lockern,“ erklärt Lutz Köhler, Erster Kreisbeigeordneter.

Das Land Hessen hat zusätzlich rund um die betroffenen Kerngebiete Elektrozäune errichtet und entlang wichtiger Bundesstraßen mit dem Bau erster fester Zaunabschnitte begonnen. Teilweise wurden auch Kadaversuchhunde in den betroffenen Gebieten eingesetzt.

Erleichterungen bei der Jagd

In der Sperrzone I, dürfen ab sofort Ernte- und Bewegungsjagden nach vorheriger Anzeige an das Veterinäramt durchgeführt werden. Die Abschussprämie von 100 Euro pro erlegtem Wildschwein bleibt weiterhin in Kraft und soll dazu beitragen, den Bestand an Schwarzwild durch vermehrte Jagd zu reduzieren (Aufruf zur verstärkten Bejagung).

Auch in der Sperrzone II, wo bislang ein vollständiges Jagdverbot herrschte, gibt es nördlich der B26, entlang der Stadtgrenze zu Darmstadt und östlich der B38, Erleichterungen. In diesem Teil des Kreisgebiets ist die Jagd auf alle Wildarten – mit Ausnahme des Schwarzwilds – im Offenland und im Wald außerhalb der Nachtzeit gestattet. Dabei wird der Einsatz von Schalldämpfern soweit technisch möglich dringend empfohlen und der Abstand zu Schwarzwildeinständen muss strikt eingehalten werden. Zudem ist die Jagd auf Federwild in diesem Bereich zulässig (eingeschränktes Jagdgebot).

Südlich der B26 und westlich der B38 gelten jedoch zusätzliche Einschränkungen: Hier darf die Jagd nur in einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand und zu potenziellen Schwarzwildvorkommen in der Feldflur (etwa waldähnliche Strukturen wie Feldgehölze, Schilfbestände sowie landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Hirse, Raps, Miscanthus) und ausschließlich tagsüber und in der Dämmerung (30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang) ausgeübt werden (qualifiziertes Jagdverbot).

Außerdem wird die Fallenjagd im gesamten Sperrgebiet II grundsätzlich erlaubt. Vom Jagdbetrieb ausgenommen bleibt weiterhin das Kerngebiet um den ASP-Fundort bei Ober-Ramstadt, in dem das Jagdverbot weiterhin strikt gilt.

Lockerungen der Leinenpflicht

Die Leinenpflicht wird für Gebiete nördlich der B42 (bei Weiterstadt), entlang der Stadtgrenze zu Darmstadt, nördlich der B26 und östlich der B38 aufgehoben. Hunde dürfen sich in diesen Bereichen frei bewegen, allerdings bleibt das bestehende Wegegebot weiterhin bestehen. Der Landkreis bittet alle Hundebesitzer, sich an die verbleibenden Regelungen zu halten und die örtliche Natur zu schützen.

Ernteverbot für Mais

In einem begrenzten Gebiet zwischen der A67 und A5 bei Alsbach-Hähnlein, Bickenbach und Pfungstadt wird vorübergehend ein Ernteverbot für Mais verhängt, da in diesem Gebiet in den vergangenen Wochen vermehrt positive ASP-Nachweise entdeckt wurden. Durch den Bau eines festen Zauns soll jedoch zeitnah im nördlichen Teil des Gebiets die Maisernte wieder ermöglicht werden, um Ernteausfälle zu vermeiden. Der Landkreis steht diesbezüglich in engem Austausch mit den Ortslandwirten.

Lockerungen im Einklang mit der aktuellen Lage

Die Lockerungen der Maßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und der aktuellen Lage. Bereits zuvor wurden Erleichterungen für die Landwirtschaft eingeführt. Angesichts der aktuellen Situation passt der Landkreis nun auch die Regeln für die Jagd und die Leinenpflicht in den Sperrzonen an, um eine nachhaltige Balance zwischen Seuchenschutz und den Interessen der betroffenen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. Die Lage wird fortlaufend überprüft, um bei Veränderungen schnell reagieren zu können. Sollte sich das Infektionsgeschehen negativ Verändern, muss die Lage neu bewertet werden.

Weitere Informationen und Kartenmaterial finden Sie unter www.ladadi.de/asp.

mm

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