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Naturschutzbehörde weist auf Beginn der Brut- und Setzzeit hin

Landkreis Darmstadt-Dieburg ruft zur Rücksichtnahme auf Wildtiere auf

14.03.2025

Darmstadt-Dieburg. Der Schutz von Wildtieren hat ganzjährig hohe Bedeutung. Mit dem Frühlingsbeginn kehren die Zugvögel aus den Winterquartieren zurück und die Sensibilität vieler Tierarten gegenüber Störungen steigt. Vom 1. März bis zum 30. September gelten deshalb die besonderen Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, um Tieren eine ungestörte Fortpflanzungs- und Ruhephase zu ermöglichen.

Der frühe Beginn der Verbote begründet sich damit, dass die Brutzeit nicht erst mit dem Legen von Eiern beginnt, sondern bereits mit der Balz. Diese beginnt meist schon Wochen vor der eigentlichen Brut. Ab diesem Zeitpunkt sind die Vögel auf Gehölze angewiesen, anhand derer sie ihre Reviere abgrenzen und in denen sie nach geeigneten Nistmöglichkeiten suchen. Zudem beginnen einige Arten - zum Teil auch verursacht durch Klimaveränderungen - bereits sehr zeitig im Jahr mit dem Brüten.

Vorsicht ist bei geschützten Nestern und Quartieren geboten. Nistplätze von Arten wie Schwalben, Mauerseglern und Spatzen bleiben geschützt und dürfen nicht beseitigt werden. Dies gilt auch außerhalb der Brutzeit. Fortpflanzungsstätten, die nur einmalig genutzt werden, beispielsweise von Amseln und Meisen dürfen nach ihrer Nutzung entfernt werden.

Besonders im eigenen Garten ist in der Brut- und Setzzeit Umsicht gefragt. Rodungs- und umfangreiche Schnittmaßnahmen an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen müssen während der Brutzeit unterbleiben. „Indem wir uns rücksichtsvoll verhalten, helfen wir Jungtiere zu schützen und können so viel für den Naturschutz tun“, betont Lutz Köhler, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Sie bedürfen keiner Genehmigung der Naturschutzbehörde soweit keine brütenden Vögel oder andere Tierarten betroffen sind.

Werden unaufschiebbare Maßnahmen, z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig, sollten diese mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen werden. In Ausnahmefällen kann die Behörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Im Zweifelsfall und für weitere Informationen steht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter 06151 / 881-2209 oder naturschutz@ladadi.de zur Verfügung.

mm

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