Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg
Sparkassen-Fusion
Kreistag entscheidet in Sondersitzung am 13. Januar
11.12.2024
Darmstadt-Dieburg. Der Kreistag Darmstadt-Dieburg wird in einer Sondersitzung am Montag, 13. Januar, um 13 Uhr, über seine Zustimmung für die geplante Fusion der Sparkassen Darmstadt und Dieburg entscheiden. Das hatte bereits der Haupt- und Finanzausschuss des Kreistags beschlossen. Die Verschiebung der Entscheidung, die eigentlich für die Dezember-Sitzung des Kreisparlaments vorgesehen war, begründete Landrat Klaus Peter Schellhaas damit, dass die Mandatsträger genügend Zeit haben, um sich mit den umfangreichen Unterlagen beschäftigen zu können. Gleichzeitig erneuerte der Landrat sein Angebot, sich an ihn zu wenden, wenn noch Fragen offen seien. Er könne „unbürokratisch“ an die Vorstände der beiden Kreditinstitute vermitteln, die alle Fragen beantworten werden.
Die Fusion soll dann zum 1. Juli 2025 realisiert werden, die neue Satzung der „Sparkasse Darmstadt und Dieburg“ soll nach einer Übergangszeit am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist mit 40 Prozent Träger der Sparkasse Darmstadt und mit 51 Prozent indirekt über den Sparkassenzweckverband Dieburg Träger der Sparkasse Dieburg. Die Trägerschaft stellt sich wie folgt dar: Sparkasse Darmstadt: 60 Prozent Wissenschaftsstadt Darmstadt; 40 Prozent Landkreis Darmstadt-Dieburg. Sparkasse Dieburg (über den Sparkassenzweckverband Dieburg): 51 Prozent Landkreis Darmstadt-Dieburg; 49 Prozent 13 Städte und Gemeinden aus dem Ostteil des Landkreises sowie den Städten Rodgau und Rödermark, die zum Altkreis Dieburg gehörten.
Die vorgeschlagene Vereinigung soll sich in zwei Schritten vollziehen. Schritt eins besteht zum einen in der Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt als weiteres Mitglied in den bestehenden Sparkassenzweckverband Dieburg. Parallel dazu bringt der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der bereits Mitglied des Sparkassenzweckverbandes Dieburg ist, seine Mitträgerschaft für die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt in den Zweckverband ein. Damit geht auch die Trägerschaft für die Stadt- und Sparkasse Darmstadt auf den Zweckverband über. Beide Sparkassen befinden sich damit für ein Übergangsstadium in der parallelen Trägerschaft des erweiterten Sparkassenzweckverbandes. Die Satzung des Sparkassenzweckverbandes wird an die veränderten Gegebenheiten angepasst und erhält eine neue Fassung. Der Name des Zweckverbandes soll dabei künftig „Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg“ lauten. In einem zweiten Schritt soll dann die Vereinigung der beiden Sparkassen auf der Ebene des Sparkassenzweckverbandes erfolgen.