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Dorfentwicklung

Bescheidübergabe für zwei Sanierungen in Jugenheim

08.11.2024

Darmstadt-Dieburg. Für zwei besonders umfassende und herausragende Sanierungsmaßnahmen der Dorfentwicklung im Ortskern von Jugenheim werden die Förderbescheide durch den Ersten Kreisbeigeordneten und stellvertretenden Landrat Lutz Köhler übergeben. Der Termin ist am Dienstag, 26. November, um 12.30 Uhr für die Hauptstraße 13 und um 13.30 Uhr für das benachbarte Gebäude in der Hauptstraße 15.

Bei der Hausnummer 13 handelt es sich um ein Wohnhaus mit erheblichem Sanierungsstau. Es wurde erbaut um 1900 und befindet sich in der denkmalgeschützten Gesamtanlage. Der Eigentümer plant nun, umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Fassade und im Inneren durchzuführen sowie die Erneuerung der kompletten Haustechnik. Ziel sind der Erhalt und die Modernisierung des den Straßenzug prägenden Wohnhauses.

Bei der Hausnummer 15 handelt es sich um das „Alte Forstamt“, ein Kulturdenkmal, das auf eine noch längere Geschichte zurückblickt. Seit 1525 wurde es als Amtskeller zur Aufbewahrung der Naturalabgaben für die Herrschaft auf dem Heiligenberg, später als Salpetersiederei und Försterwohnung genutzt. Ab 1819 fungierte es als Forstamtsdienstgebäude. Um das Jahr 2000 herrschte Leerstand. Diesen zu beseitigen, machten sich mehrere Leute aus dem Ort zum Ziel und gründeten 2006 die „Dr. Heinz und Andreas Schmitz Stiftung“. 2007 erwarb das Land Hessen das Objekt. Seitdem fanden in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen statt. Heute beherbergt es drei soziale Einrichtungen: den Kulturverein „Szenenwechsel“, die Diakoniestation und eine Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte. Die aktuelle Fördermaßnahme betrifft die Fassade; so werden Fenster, Klappläden, Gewände und Türen repariert und instand gesetzt.

„Ich freue mich sehr, dass wir beide Maßnahmen mit unserer Dorf- und Regionalentwicklung unterstützen können“, sagt Lutz Köhler. Es sei wünschenswert, dass noch weitere private Eigentümer Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in Angriff nehmen, die im Rahmen des Programms bis zum Jahr 2027 gefördert werden können. „Es ist immer schön zu sehen, wenn historische Gebäude erhalten werden, um weiterhin zum Wohnen oder für das Gemeinwohl genutzt werden zu können“, sagt Köhler, „und noch schöner ist es, wenn wir dazu beitragen können.“

Voraussetzung für eine Förderung ist eine ortstypische Bauweise und die Lage im abgegrenzten Fördergebiet, das sich auf den jeweiligen historischen Ortskern der Ortsteile Jugenheim, Balkhausen, Ober-Beerbach, Malchen und Stettbach beschränkt. Die Förderquote beträgt derzeit 35 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten, maximal jedoch 45.000 Euro Zuschuss pro Objekt. Kulturdenkmale können mit bis zu 60.000 Euro bezuschusst werden und Wirtschaftsgebäude, die zum Wohnen umgenutzt werden sollen, sogar mit bis zu 200.000 Euro. Interessierte können eine kostenlose und unverbindliche Bauberatung in Anspruch nehmen. Ansprechpartnerin hierfür ist die Architektin Dörte Petersson aus Michelstadt (Telefon: 06061-71059 oder E-Mail: doerte.petersson@remove.this.web.de). Auskunft zur Förderung erteilt Ursula Brechel von der Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Telefon: 06151-8812111 oder E-Mail: u.brechel@remove.this.ladadi.de)

tb

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