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Afrikanische Schweinepest

Ausweitung der infizierten Zone im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf mehrere Kommunen

04.07.2024

Darmstadt-Dieburg. Aufgrund des Fundes weiterer zwei positiver Wildschweine im benachbarten Kreis Groß-Gerau wird die infizierte Zone um die Kreiskommunen Bickenbach und Pfungstadt sowie teilweise um Alsbach-Hähnlein und Seeheim-Jugenheim erweitert. Zuvor waren schon die Kommunen Erzhausen, Griesheim und Weiterstadt ganz oder teilweise betroffen.

Neue Allgemeinverfügungen treten sofort in Kraft

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt deshalb bekannt, dass zwei neue Allgemeinverfügungen (AV) ab sofort in Kraft treten. Zur besseren Übersicht und Klarheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurde die ursprüngliche AV aufgeteilt, wobei der landwirtschaftliche Teil nun separat verfasst wurde. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die geltenden Vorschriften genau zu beachten. Die bisherigen Einschränkungen für die Landwirtschaft bei der maschinellen Bodenbearbeitung und Ernte insbesondere von Getreide, das grundsätzliches Jagdverbot sowie die Leinenpflicht gelten dementsprechend ganz oder teilweise auch in den Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim und Pfungstadt (siehe Karte der infizierten Zone).

Ein negatives Wildschwein im Landkreis gefunden

Bei den bislang durchgeführten Drohnenflügen in der infizierten Zone in den Kommunen Erzhausen, Griesheim und Weiterstadt wurden bisher keine Wildschweinkadaver gefunden. Lediglich ein totes, negativ getestetes Wildschwein, wurde durch Spaziergänger gefunden. Dennoch reagiert die Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Regierungspräsidium Darmstadt auf die jüngsten Entwicklungen im Kreis Groß-Gerau, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Tote Wildschweine nicht berühren

Insgesamt sind die Viren sehr widerstandsfähig und überleben in Wurstwaren sowie in frischem, gepökeltem, geräuchertem oder gefrorenem Fleisch. Wanderer oder Spaziergänger, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren und stattdessen das Veterinäramt (veterinaeramt@ladadi.de) oder die Polizei informieren.

Enger Kontakt mit den Betroffenen

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg steht in engem Kontakt mit den betroffenen Kommunen sowie den zuständigen Behörden und den von den Restriktionen betroffen Landwirten und Jägern. Die neuen Allgemeinverfügungen sind unter www.ladadi.de/asp zu finden.

mm

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