Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Neue Allgemeinverfügung und Ausweitung der Sperrzone II

Afrikanische Schweinepest (ASP)

06.08.2024

Darmstadt-Dieburg. Ende vergangener Woche wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein in der Gemarkung Ober-Ramstadt nachgewiesen. Aufgrund der geographischen Lage des Fundes inmitten des Landkreises wird es nun erforderlich die Sperrzone II zu erweitern.

In der Sperrzone II (infizierte Zone) liegen nun 22 Kreiskommunen, wobei Babenhausen, Eppertshausen, Groß-Umstadt und Münster nur in Teilen in der infizierten Zone liegen. Nur Schaafheim ist bis jetzt nicht in der Sperrzone II. Auf der Webseite des Landkreises gibt es eine interaktive Karte, die die Sperrzone II darstellt. Die Sperrzone II ist lila umrandet. Für alle Kommunen innerhalb der Sperrzone II gibt es ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und für landwirtschaftliche Arbeiten gelten besondere Voraussetzungen. Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der ASP werden in den nächsten Tagen und Wochen weitere Zäune aufgestellt werden.

Der grün gekennzeichnete Bereich soll die zukünftige Sperrzone I, die sogenannte Pufferzone, darstellen. Diese Zone, in der die Gemeinde Schaafheim sowie Teile der Städte Babenhausen und Groß-Umstadt liegen, wurde noch nicht verfügt, eine entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist in den kommenden Wochen vorgesehen.

Zudem hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg seine Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert. Die Allgemeinverfügung ist die Rechtsgrundlage, die neben der Festlegung der Sperrzone(n), auch die gültigen Restriktionen bezüglich der Öffentlichkeit, der Jägerschaft und der Landwirtschaft regelt. Die neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gilt ab dem 6. August und kann im Internet unter https://www.ladadi.de/asp eingesehen werden.

as

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