Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Afrikanische Schweinepest

Erweiterung der infizierten Zone auf mehrere Ortschaften im Landkreis Darmstadt-Dieburg

17.07.2024

Darmstadt-Dieburg. Aufgrund eines weiteren Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau wird die infizierte Zone erweitert. Die infizierte Zone umfasst nun vollständig die Gemeinden Alsbach-Hähnlein sowie die Gemarkungen Seeheim, Jugenheim und Malchen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Erstmals betroffen ist zudem die Gemeinde Mühltal mit ihren Ortsteilen Nieder-Beerbach, In der Mordach und zum kleinen Teil Nieder-Ramstadt.

Einschränkungen beachten

Die gültigen Einschränkungen für die Landwirtschaft bei der maschinellen Bodenbearbeitung und Ernte insbesondere von Getreide, das grundsätzliche Jagdverbot sowie die Leinenpflicht gelten dementsprechend nun auch für diese Gebiete im Landkreis Darmstadt-Dieburg (siehe Karte der infizierten Zone). Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung der ASP einzudämmen und weitere Infektionen zu verhindern.

Sieben negative Wildschweine im Landkreis gefunden

Bei den bislang durchgeführten Suchaktionen in der infizierten Zone im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden bisher sieben tote, negativ getestete Wildschweine gefunden (Stand: 17.07., 12 Uhr). Dennoch reagiert die Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Regierungspräsidium Darmstadt auf die jüngsten Entwicklungen im Kreis Groß-Gerau, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Tote Wildschweine nicht berühren

Insgesamt sind die Viren sehr widerstandsfähig und überleben in Wurstwaren sowie in frischem, gepökeltem, geräuchertem oder gefrorenem Fleisch. Wanderer oder Spaziergänger, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren und stattdessen das Veterinäramt (veterinaeramt@ladadi.de) oder die Polizei informieren.

Enger Kontakt mit den Betroffenen

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg steht in engem Kontakt mit den betroffenen Kommunen sowie den zuständigen Behörden und den von der infizierten Zone betroffen Landwirten und Jägern. Die geänderten Karte und die aktuellen Allgemeinverfügungen sind unter www.ladadi.de/asp zu finden.

mm

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