Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg
Erhöhte Wachsamkeit vor der Geflügelpest:
Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt Aufruf des Landes Hessen zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen
01.02.2024
Darmstadt-Dieburg / Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und der Landkreis Darmstadt-Dieburg bittet Geflügelhalter darum, ihre Tiere durch Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen vor einem Eintrag der Vogelgrippe zu schützen. Grund hierfür ist eine steigende Zahl an Ausbrüchen in Hessen sowohl bei gehaltenem Geflügel, als auch bei Wildvögeln seit Mitte Oktober vergangenen Jahres. Die Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung des Virus in der heimischen Wildvogelpopulation ist mit den Vogelzügen gestiegen, da sich Wildvögel bei kalten Temperaturen und winterlichen Bedingungen in höherer Anzahl an Rast- und Sammelplätzen aufhalten.
Direkter Kontakt zu Wildvögeln vermeiden
Das zuständige Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit sieht aufgrund der zunehmenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln ein erhöhtes Risiko für einen Viruseintrag in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln. Aus diesem Grund ist die konsequente Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. So muss unter anderem der direkte und indirekte Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln unterbunden werden. Auch der Zugang von wildlebenden Vögeln zu Futter, Einstreu und Gegenständen, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können, ist zu vermeiden. Gewässer, aus denen Wildvögel trinken, dürfen für Geflügel nicht zugänglich sein. Es ist wichtig, dass erste Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel immer durch einen Tierarzt untersucht werden. Sofern noch nicht erfolgt, müssen alle Geflügelhaltungen ihre Bestände bei der Veterinärbehörde des Landkreis Darmstadt-Dieburg anmelden. Dies gilt auch für Kleinst- und Hobbyhalter.
Weitere Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen gegen Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage des Landkreises:
Allgemeinverfügungen: Landkreis Darmstadt Dieburg - Kreisverwaltung (ladadi.de)
Veterinäramt: Kranke oder tote Tiere bitte melden
Bürgerinnen und Bürger sollten kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Enten, Gänse, Schwäne), an die Kreis-Veterinärbehörde melden, damit eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh erkannt werden kann. Bei tot aufgefunden Singvögeln oder Tauben ist eine Meldung nur bei Auffinden mehrerer toter Vögel an einem Ort erforderlich.
Infektion beim Menschen kommt nur selten vor
Die Geflügelpest ist eine besonders schwerwiegende Form bei Geflügel und anderen Vögeln. Die Krankheit verläuft meist akut und kann sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, gelten hierbei als natürliches Reservoir. Eine Infektion anderer Tierarten oder des Menschen kommt nur selten vor, da die Vogelgrippe-Viren sehr stark an Vögel angepasst sind. Menschen oder Säugetiere können sich zwar in seltenen Fällen anstecken und erkranken, allerdings geschieht dies nur bei intensivem Kontakt. Der direkte Kontakt zu erkrankten oder toten Wildvögeln sollte daher vermieden werden. In Deutschland wurde bisher keine Ansteckung des Menschen mit dem Geflügelpest-Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen festgestellt. Treten jedoch nach einem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln Symptome wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute auf, wird das Aufsuchen eines Arztes empfohlen.
Weitere Informationen zum Thema „Geflügelpest“ gibt es auf der Webseite
https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest