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Afrikanische Schweinepest
Schutzmaßnahmen für den Hausschweinbestand getroffen
22.07.2024
Darmstadt-Dieburg. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurde im Kreis Groß-Gerau in der vergangenen Woche in zwei Hausschweinbeständen nachgewiesen. Zum Schutz der Hausschweine hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg deshalb eine weitere Allgemeinverfügung erlassen und umfassende Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt. Die Regelungen treten sofort in Kraft.
Schutz- und Überwachungszone eingerichtet
Im Zuge der Maßnahmen wurden um die betroffenen Betriebe im Kreis Groß-Gerau eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Diese Zonen erstrecken sich teilweise auch in den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Innerhalb dieser Zonen ist der Handel mit lebenden Schweinen grundsätzlich verboten. Auch für Produkte aus Schweine- und Wildschweinfleisch gelten starke Einschränkungen. Außerdem gelten Transportbeschränkungen für Gülle, Mist und benutzte Einstreu. Diese dürfen die Schutzzone nicht verlassen.
Ungefährlich für den Menschen
Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern und die heimischen Schweinebestände zu schützen. Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die für Schweine tödlich ist, jedoch für den Menschen ungefährlich bleibt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden bisher keine infizierten Tiere entdeckt (Stand: 19.07., 13 Uhr).
Die neue Allgemeinverfügung „Hausschweine“ und die dazugehörige Karte sind unter www.ladadi.de/asp zu finden.