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Führerschein-Pflichtumtausch im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet die Frist zum Umtausch des alten Papierführerscheins am 19. Januar 2024

30.05.2023

Der Fachbereich Verkehr des Landkreis Darmstadt-Dieburg weist bereits jetzt schon auf den nächsten Termin für den Pflichtumtausch der Papierführerscheine hin. Alle Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine (grau/rosa) umtauschen. Hintergrund ist, dass der Bundesrat im Jahr 2019 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie den gestaffelten Umtausch von Führerscheinen beschlossen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-weit bis 2033 alle Führerscheine sowohl fälschungssicher als auch einheitlich sind. Für den Umtausch gibt es deutschlandweit einen Stufenplan, damit die Behörden nicht überlastet und Wartezeiten vermieden werden können.

Wer bereits einen Scheckkartenführerschein (ausgestellt zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) besitzt, muss jetzt noch nicht verpflichtend umtauschen. Hier sieht der Stufenplan die erste Umtauschfrist für den 19. Januar 2026 vor, und zwar für die Scheckkartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001.

Beantragung jetzt schon möglich

Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 noch umtauschen muss, sollte jetzt schon bei der Führerscheinstelle aber spätestens bis zum 19. Januar 2024 einen entsprechenden Antrag stellen. Den Umtausch einer Fahrerlaubnis kann man postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dieburg oder persönlich nach Terminvereinbarung bei den Stadtverwaltungen Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt beantragen.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, dann muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet 25,30 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.

Umtausch ist verpflichtend

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich somit lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Das Antragsformular und Kontaktinformationen bei Fragen findet man unter www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/fahrerlaubnisse. 

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