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Nutzung von Hallen und Bürgerhäusern
Lutz Köhler weist Darstellung des Roßdörfer Bürgermeisters zurück: Schulen zahlen keine Gebühren für den Schulsport
10.04.2025
Darmstadt-Dieburg. Der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Lutz Köhler verwehrt sich gegen die Darstellung des Roßdörfer Bürgermeisters Norman Zimmermann, dass der Kreis den Schulen Gebühren berechne für die Nutzung der Schulsporthallen. „Das entspricht in keiner Weise der Wahrheit und ich kann auch nicht nachvollziehen, wie Herr Zimmermann darauf kommt“, sagt Lutz Köhler. Auf seinem Facebook-Account hatte Zimmermann am 1. April folgendes gepostet: „Da verwundert es schon, dass wenige Hundert Euro eine solche Feier verhindern können sollen, wo der Landkreis dafür durchaus das Geld hätte, zumal auch die Schulen selbst Gebühren an den Landkreis zahlen müssen, wenn sie seine Hallen für den Schulsport nutzen. Weshalb das bei einer Gemeindehalle anders sein soll, erschließt sich nicht unmittelbar.“ Der Post war eine Reaktion auf die Absage der Osterferienfeier durch die Gundernhäuser Grundschule, weil diese eine Gebühr für die Nutzung der Bürgerhaushalle im Roßdörfer Ortsteil an die Gemeinde hätte zahlen sollen.
„Unsere Schulen können die Turnhallen quasi wie einen zusätzlichen Klassenraum nutzen“, sagt Lutz Köhler, „es werden weder für den Schulsport noch für andere schulische Aktivitäten Gebühren berechnet.“ Dies als Argument zur Rechtfertigung einer Nutzungsgebühr für die Gemeindehalle durch die Schule anzuführen, sei unlauter. „Es ist im Gegenteil ja so, dass wir für die Vereine im Landkreis keine Nutzungsgebühren für die Schulturnhallen nehmen. Warum sollten wir dann unsere eigenen Schulen zur Kasse bitten?“ Köhler freut sich über die Ankündigung Zimmermanns, eine für alle Seiten tragfähige Lösung finden zu wollen. Und er freut sich über die Reaktionen aus der Roßdörfer Kommunalpolitik, die im Großen und Ganzen sagen, dass den Schulen keine Gebühren abverlangt werden sollten – auch wenn das für die Osterferienfeier jetzt natürlich zu spät komme. „Ausnahme bleibt natürlich der Schulsport, für den wir ja 15 Euro pro Schulstunde überweisen, wenn die Schulen dafür eine kommunale Halle oder die eines Vereines nutzen – oder fünf Euro, wenn es sich um einen Sportplatz handelt“, sagt Köhler.
Die Regelungen des Landkreises für die Vereinsförderung sehen vor, dass die Schulsporthallen und sonstige Sportanlagen des Landkreises den Sportvereinen für den Übungs- und Wettkampfbetrieb außerhalb der Unterrichtszeiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung, die Aufsichts- und Ordnungsverpflichtung der Vereine regelt. Für den Fall, dass Zuschüsse des Landkreises für den Bau einer Sportanlage in Anspruch genommen wurden, sind die bezuschussten Vereine verpflichtet, ihre Anlagen bei besonderen Anliegen des Kreises zur Verfügung zu stellen. Für vereinseigene Sportanlagen, die dem Landkreis zur Aufrechterhaltung des Schulsportes zur Verfügung gestellt werden, erhalten die Vereine eine Nutzungsentschädigung.
„Darüber hinaus fördern wir die Vereine als wichtigen Bestandteil des öffentlichen Lebens einer Kommune mit weiteren Mitteln“, sagt Lutz Köhler, „aber ein ebenso wichtiger Bestandteil im Ortsleben sind die Schulen mit ihren Veranstaltungen. Deshalb ist es nur fair, wenn Kommunen für diese Veranstaltungen in städtischen oder gemeindlichen Hallen oder Bürgerhäusern ebenfalls keine Gebühren erheben. Das ist in allen Kommunen im Kreis seit Jahren auch schon gelebte Praxis, über die wir eigentlich noch nie großartig diskutieren mussten. Wir sanieren den Kreishaushalt auch nicht auf dem Rücken der Vereine, also sollte die Gemeinde Roßdorf ihren Etat auch nicht mit Gebühren für Schulveranstaltungen konsolidieren.“