Arbeit, Beruf und Einkommen

„Wie finde ich eine Arbeitsstelle?“
Hinweise auf freie Arbeitsstellen finden Sie über Anzeigen in Zeitungen, im Internet, bei Zeitarbeitsfirmen, sowie bei der Agentur für Arbeit.
„Wo muss ich als Staatsangehöriger aus einem Nicht-EU-Land eine Beschäftigungserlaubnis (ehemals Arbeitserlaubnis) beantragen?“
Sie dürfen als Ausländer in Deutschland arbeiten, wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben, der Ihnen eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit gestattet. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Landkreises.
„Ich ziehe aus einem Land der Europäischen Union nach Deutschland. Was muss ich beachten, wenn ich in Deutschland arbeiten will?“
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus den meisten EU-Ländern benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sie haben einen unbeschränkten Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit.
Wenn Sie aus Rumänien und Bulgarien stammen, benötigen Sie bis einschließlich Dezember 2013 als Arbeitnehmer eine spezielle Arbeitsgenehmigung. Die Arbeitsgenehmigung beantragen Sie mit Ihrem Arbeitgeber gemeinsam bei der Agentur für Arbeit.
Für eine selbstständige Erwerbstätigkeit haben Sie jedoch unbeschränkten Zugang.
„Ich habe in meinem Heimatland eine Berufsausbildung abgeschlossen. Wird diese in Deutschland anerkannt?“
Für die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sind in Deutschland verschiedene Stellen zuständig. Die Broschüre „Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen“ beschreibt sehr ausführlich und verständlich, was Sie tun müssen. Gegen eine geringe Schutzgebühr (3 Euro) erhalten Sie die Broschüre bei „berami“ Berufliche Integration e.V.
„Wo kann ich eine Berufsberatung erhalten?“
Bei der I Agentur für Arbeit. Speziell für jugendliche Migrantinnen und Migranten hat der Internationale Bund eine Fachstelle eingerichtet.
„Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?“
Beratung und Vermittlung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Außerdem findet man Hinweise auf freie Ausbildungsplätze in Zeitungen und im Internet.
„Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos werde?“
Bitte melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Möglicherweise steht Ihnen Arbeitslosengeld zu, für das Sie einen gesonderten Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen müssen.
„Wann kann ich Arbeitslosengeld II (SGB II) beantragen?“
Sie erhalten die Sozialleistung Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) ergänzend, wenn
das Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht oder kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, oder nach zwölf Monaten Erhalt von Arbeitslosengeld I. Wenden Sie sich an die I Kreisagentur für Beschäftigung.
„Wer bekommt Sozialhilfe (SGB XII)?“
Leistungen erhalten Personen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten
können und Unterstützung brauchen. Sozialhilfe beantragen Sie im I Rathaus Ihres Wohnortes. Die Entscheidung und Leistungsgewährung erfolgt durch das I Sozialamt des Landkreises.
„Was ist Rente und wer hat einen Anspruch darauf?“
Rente ist Geld aus einer Versicherung, die Personen erhalten, die regelmäßig Beiträge gezahlt und die Altersgrenze (zur Zeit 65 Jahre) erreicht haben, das heißt, wenn Sie in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind, können Sie Rente erhalten.
„Wo beantrage ich Altersrente?“
Im Rathaus Ihres Wohnortes können Sie Altersrente beantragen.
„Wer kann mich neben den Mitarbeitern im Rathaus noch zum Thema Rente beraten?“
Kostenlose Beratung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, sowie bei den sogenannten Versichertenältesten. Eine Liste der Versichertenältesten für Ihre Region können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. Außerdem gibt es auch unabhängige Rentenberater (kostenpflichtig).
„Darf ich mich in Deutschland selbständig machen?“
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis dürfen sich selbständig machen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Aufenthaltserlaubnis haben und aus Staaten stammen, die nicht der Europäischen Union angehören, benötigen für ein selbständiges Gewerbe eine Erlaubnis der Ausländerbehörde des Landkreises.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Agentur für Arbeit, bei der Handwerks-kammer Rhein-Main und der Industrie- und Handelskammer.