Aufenthaltsrecht und Einbürgerung
Wer kann mich zu Fragen des Ausländerrechts beraten?
Beratung bieten unter anderem der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk, der Internationale Bund, Rechtsanwälte und die Ausländerbehörde des Landkreises. Adressen von Rechtsanwälten finden Sie in den Gelben Seiten und bei der Rechtsanwaltskammer.
Ich ziehe als EU-Bürger aus einem Land der Europäischen Union nach Deutschland. Zu welchen Behörden sollte ich als erstes gehen?
Sie müssen sich bei der Einwohnermeldebehörde Ihres neuen Wohnortes im Rathaus anmelden. Eine ‚Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht/EU‘ erleichtert Ihnen den Kontakt mit Behörden, Banken, Arbeitgebern. Diese erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Landkreises. Darüber hinaus ist ein Kontakt mit der Ausländerbehörde nicht erforderlich.
Wenn Sie aus Rumänien und Bulgarien stammen, benötigen Sie bis einschließlich Dezember 2013 eine spezielle Arbeitsgenehmigung. Die Arbeitsgenehmigung beantragen Sie mit Ihrem Arbeitgeber gemeinsam bei der Agentur für Arbeit.
Ich will mich in Deutschland einbürgern lassen. Was muss ich tun?
Einen Antrag auf Einbürgerung können Sie im Rathaus Ihres Wohnortes stellen. Für die Kommunen Bickenbach, Eppertshausen, Erzhausen, Fischbachtal, Groß-Bieberau, Messel, Modautal und Otzberg nimmt das Ordnungsamt/Einbürgerungen in der Kreisverwaltung des Landkreises die Einbürgerungsanträge entgegen. Hier erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare und Merkblätter. Die Entscheidung über die Einbürgerung trifft das Regierungspräsidium in Darmstadt.
Mein Nationalpass läuft bald ab – wie wirkt sich das auf meinen Aufenthaltstitel aus?
Die Gültigkeit des Passes wirkt sich in der Regel nicht auf den Aufenthaltstitel aus. Gehen Sie jedoch rechtzeitig zur Botschaft oder zum Konsulat, bevor der Pass ungültig wird. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Papiere Sie hierfür benötigen. Jede Einwohnerin, jeder Einwohner ist verpflichtet, einen gültigen Pass oder Personalausweis zu haben und mit sich zu führen. Wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben, gehen Sie anschließend mit Ihrem alten und Ihrem neuen Pass und mit einem biometrischen Passbild zur Ausländerbehörde. Diese bestellt dann den elektronischen Aufenthaltstitel für Sie bei der Bundesdruckerei.
Welche Staatsangehörigkeit bekommt mein Kind, wenn es in Deutschland geboren wird?
Das Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil Deutsche oder Deutscher ist. Haben beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit, und mindestens ein Elternteil lebt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland und besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, so hat das Kind von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Standesamt Rathaus Ihres Wohnortes.
Ein Verwandter oder Bekannter aus dem Ausland will mich besuchen. Was muss ich tun?
Sollte Ihr Verwandter oder Bekannter aufgrund seiner Staatsangehörigkeit ein Visum brauchen, verlangt die deutsche Auslandsvertretung im Land Ihres Verwandten oder Bekannten für die Visumserteilung meistens eine Verpflichtungserklärung. Mit dieser Verpflichtungserklärung erklären Sie sich als Gastgeber bereit, alle eventuell anfallenden Kosten während des Besuchs Ihres Verwandten oder Bekannten zu übernehmen. Einzelheiten können Sie bei der Ausländerbehörde des Landkreises klären.
Ich will Deutsch lernen. Wo bekomme ich Hilfe?
Es gibt viele Anbieter für Sprach- bzw. Integrationskurse.
Beratung erhalten Sie bei den Migrationsberatungsstellen (Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Internationaler Bund), bei der Abteilung Zuwanderung und Flüchtlinge des Landkreises, direkt bei den Sprachschulen und den Volkshochschulen (siehe auch Kapitel „Schule und Bildung“ ab Seite 22).
Habe ich in Deutschland politisches Wahlrecht?
In Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohnern wird ein Ausländerbeirat gewählt. In anderen Orten ist auf freiwilliger Basis die Wahl eines Ausländerbeirates möglich. Der Ausländerbeirat ist für die Gemeinde-/Stadtverwaltung beratend tätig. Er besteht aus mindestens drei und bis zu 37 Mitgliedern. Die örtlichen Beiräte entsenden jeweils ein gewähltes Mitglied in den Kreisausländerbeirat.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt: Sie müssen 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin im Wohnort angemeldet sein, in dem das Gemeinde- bzw. Stadtparlament oder ein Ortsbeirat gewählt werden.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind auch zur Wahl des Europaparlamentes berechtigt. An Wahlen zu Landtag und Bundestag dürfen ausländische Mitbürger bislang nicht teilnehmen. Eine Information, wann und wo Sie zur jeweiligen Wahl gehen können, erhalten Sie von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung automatisch per Post (Wahlbenachrichtigung).
In Deutschland gibt es das Wahlrecht, eine Wahlpflicht besteht nicht.