Gesundheit

Bin ich in Deutschland automatisch krankenversichert?
Wer mehr als 400 Euro (Stand 2011) Erwerbseinkommen hat, ist automatisch gesetzlich krankenversichert. Ehegatten und Kinder bis zum Ende der Schulzeit sind kostenfrei mitversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Studium) können Kinder bis zum Alter von 25 Jahren bei einem Elternteil mitversichert sein. Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, wenden sich an das Sozialamt (Erwerbsunfähige) oder an die Kreisagentur für Beschäftigung (Erwerbsfähige). Asylbewerber und Personen mit Duldung wenden sich an wenden sich an die Abteilung Zuwanderung und Flüchtlinge des Landkreises.
Ich brauche medizinische/ärztliche Behandlung. An wen kann ich mich wenden?
Gehen Sie zu einem Arzt. Adressen finden Sie im Telefonbuch oder den Gelben Seiten. Adressen von Ärzten mit Fremdsprachenkenntnissen finden Sie in der Broschüre „Welche Ärztin, welcher Arzt spricht meine Sprache?“ des Interkulturellen Büros und der Abteilung für Chancengleichheit des Landkreises.
Für den Arztbesuch benötigen Sie ein Versichertenkärtchen einer Krankenversicherung/Krankenkasse oder einen Überweisungsschein. Pro Quartal sind derzeit für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen jeweils 10 Euro Praxisgebühr zu zahlen. Für Kranke ohne gültigen Aufenthaltsstatus und Menschen ohne Krankenversicherung bietet die Malteser Migranten Medizin kostenfrei ärztliche Behandlungen und sozialmedizinische Beratung an.
Wie finde ich im Notfall einen Arzt?
Sie können sich an eine der Notdienstzentralen Ärztliche Notdienstzentrale Groß-Umstadt, Ärztliche Notdienstzentrale Ober-Ramstadt, Ärztliche Notdienstzentrale Seeheim-Jugenheim, Ärztliche Notdienstzentrale Darmstadt wenden, sich direkt in ein Krankenhaus fahren lassen, oder Sie wählen die Notrufnummer 112.
Wo erhalte ich Medikamente?
In den örtlichen Apotheken. Die Apothekerinnen und Apotheker beraten Sie und erklären Ihnen die Anwendung der Medikamente. In Deutschland kann man nicht alle Medikamente in der Apotheke frei kaufen. Viele Mittel muss ein Arzt verschreiben (verschreibungspflichtig). Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in der näheren Umgebung Notdienst (kostenpflichtig). Die Adressen stehen in den lokalen Tageszeitungen. Außerdem gibt es an jeder Apotheke ein Hinweisschild, welche Apotheke in Ihrer Nähe geöffnet hat.
Was kosten Medikamente?
Wenn ein Medikament vom Arzt verordnet wird, dann hat der gesetzlich krankenversicherte Patient nur einen Teil des Preises selbst zu zahlen. Der Betrag liegt in der Regel zwischen 5 und 10 Euro pro Medikament. Medikamente, die der Arzt nicht verordnen darf, müssen in voller Höhe selbst gezahlt werden (Stand 2011).
Was kostet es, wenn ich in ein Krankenhaus muss?
Alle Kosten für den Aufenthalt und die Behandlung im Krankenhaus übernimmt Ihre Krankenversicherung. Sie als Patient zahlen als Eigenanteil 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Muss bei medizinischen Leistungen für Kinder und Jugendliche zugezahlt werden?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel keine Zuzahlungen zu leisten. Auch die Praxisgebühr entfällt. Sonderregelungen gibt es bei kiefer-orthopädischen Behandlungen; hier müssen Sie einen Teil der Behandlungskosten in Vorleistung zahlen, die Sie jedoch bei abgeschlossener Behandlung wieder von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Kann ich mich von Zuzahlungen und Praxisgebühren befreien lassen?
Die Zuzahlung ist auf maximal zwei Prozent (bei chronisch Kranken ein Prozent) vom Jahresbruttoeinkommen begrenzt. Die Befreiung von der Zuzahlung beantragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung.
Sind ärztliche Vorsorgeuntersuchungen von Kindern Pflicht?
Es gibt neun Vorsorgeuntersuchungen für Kinder ab der Geburt. Es ist sehr wichtig sie wahrzunehmen, damit Probleme schon früh erkannt werden können. Die Wahrnehmung aller Termine bei einem Kinderarzt ist in Hessen Pflicht. Eltern, die ihre Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen lassen, werden nochmals gezielt eingeladen (Vorsorgezentrum). Reagieren die betroffenen Familien auf die Einladung nicht, wird die Abteilung Jugendhilfe des Landkreises (ehemals Jugendamt) eingeschaltet. Auch sollten Sie Kinder impfen lassen. Die Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind kostenfrei.
Welche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll?
Vorsorgeuntersuchungen tragen dazu bei, dass schwerwiegende Krankheiten bereits im Frühstadium erkannt und somit umgehend behandelt werden können.
In unserer Familie ist jemand chronisch krank. Wo können wir uns, außer beim Arzt, noch informieren?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob es dort ein besonderes Angebot für diese Erkrankung gibt. Rat und Unterstützung finden Sie auch über Selbsthilfegruppen. Eine Liste von Gruppen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen.
In unserer Familie ist eine Person pflegebedürftig. An wen können wir uns wenden?
Sie haben die Möglichkeit Ihren Familienangehörigen ambulant zuhause pflegen zu lassen oder eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Der Pflegestützpunkt des Landkreises berät Sie gerne über sämtliche Angebote und gibt Ihnen unabhängige Auskunft zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten.
Bin ich im Ausland krankenversichert?
Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Möglicherweise müssen Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Angebote erhalten Sie bei den meisten Versicherungen.