Kinder und Familie

Was muss ich beachten, wenn ich heiraten will?
Die Ehe kann rechtsgültig nur im Standesamt (in der Regel im I Rathaus in Ihrem Wohnort) geschlossen werden. Lassen Sie sich zunächst im Standesamt der Wohnort-gemeinde beraten. Hierzu sollten Sie Ihre Ausweisdokumente mitnehmen. Eine Eingetragene Lebensgemeinschaft (gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft) wird ebenfalls beim Standesamt geschlossen; beide Partner müssen volljährig sein.
Wie kann ich mich scheiden lassen?
Sie können sich beim Amtsgericht (Familiengericht) beraten lassen. Den Antrag auf Scheidung (Beendigung der Ehe) muss ein Rechtsanwalt stellen. Das Gleiche gilt für Eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebensgemeinschaften; hier heißt die Trennung „Aufhebungsverfahren“. Adressen von Rechtsanwälten finden Sie in den Gelben Seiten und bei der Rechtsanwaltskammer.
Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es?
Für Kinder unter drei Jahren stehen Krippen und Krabbelgruppen zur Verfügung (kostenpflichtig). Auch bieten Tagesmütter und Tagesväter individuelle Betreuungen an (kostenpflichtig). Adressen von Tagesmüttern und Tagesvätern erhalten Sie beim Tageseltern Tageskinder Vermittlungsbüro (TTV) in Darmstadt. Kinder ab drei Jahren haben das Recht auf einen Kindergartenplatz (kostenpflichtig). Das letzte Jahr vor der Einschulung ist derzeit für einen Regel-Kindergartenplatz kostenfrei (Stand 2011). Für das Erlernen der deutschen Sprache ist es sehr wichtig, dass Kinder den Kindergarten besuchen. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme des Elternbeitrages durch die Abteilung Familienförderung im Landratsamt in Darmstadt zu beantragen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II kann die Übernahme der Kinderbetreuungskosten von der Kreisagentur für Beschäftigung erfolgen.
Auskünfte über Kindergärten und Kindertagesstätten erhalten Sie im Rathaus Ihres Wohnortes.
Mein Kind soll eingeschult werden. Was muss ich beachten?
In Deutschland werden Kinder mit sechs Jahren schulpflichtig. Jedes Kind wird vor der Einschulung vom Schulmedizinischen Dienst untersucht, um festzustellen, ob es bereit für die Schule ist. Sind die Kinder neu in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, ist für Kinder über zehn Jahren das Staatliche Schulamt („Aufnahme- und Beratungszentrum für neue Schüler und -innen aus anderen Ländern des Staatlichen Schulamtes“) die erste Anlaufstelle. Von hier aus werden die Schülerinnen und Schüler auf die eingerichteten Intensivklassen verteilt.
Die Schülerinnen und Schüler verbleiben bis zu einem Jahr in dieser Klasse, bevor sie in die Regelschule wechseln. Kinder bis zum Alter von zehn Jahren besuchen die Grundschule an ihrem Wohnort (siehe auch Kapitel „Schule und Bildung“ ab Seite 22).
Wo erhalte ich Hilfe, wenn es Erziehungsprobleme gibt oder sich mein Kind auffällig verhält?
Hilfe erhalten Sie bei Beratungsstellen, zum Beispiel Ehe- und Familienberatung, Elterntelefon, Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche, Kinderschutzbund, Caritasverband, Abteilung Jugendhilfe des Landkreises. Sie sollten auch ein Gespräch mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin bzw. den Erziehern Ihres Kindes führen.
Mein Kind hat Probleme mit dem Lernen in der Schule. Wer kann mir helfen?
Sprechen Sie zunächst mit der Lehrerin oder dem Lehrer ihres Kindes. Fragen Sie nach Hausaufgabenbetreuung in der Schule, Lernkreisen oder Nachhilfe-Unterricht.
Wo kann ich Kindergeld beantragen?
Zuständig ist die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit in Darmstadt. Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in der Schul-/Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes 8.004 Euro (Stand 2011) im Jahr nicht übersteigt oder arbeitssuchend gemeldet ist. Wenn Ihr Einkommen gering ist, Sie jedoch kein arbeitslosengeld II bekommen, sollten Sie klären, ob Ihrer Familie der sogenannte Kinderzuschlag zusteht.
Informationen und Anträge erhalten Sie ebenfalls bei der Familienkasse.
Wo findet man Hilfe bei Gewalt in der Familie?
Bei Gewalt gegen Frauen und Kinder
- Polizei +110
- Frauenhäuser + 0 60 71 / 3 30 33 und + 0 61 51 / 37 68 14
- Frauen helfen Frauen + 0 60 71 / 2 56 66
- Frauennotruf + 0 61 51 / 4 55 11
- Jugendhilfe + 0 61 51 / 8 81-14 08
- Kinderschutzbund + 0 61 51 / 2 10 66
- Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ + 08 00 / 1 11 03 33
- Mäander + 0 61 51 / 89 31 03
- Pro Familia + 0 61 51 / 4 55 11
- Wildwasser + 0 61 51 / 2 88 71
Bei Gewalt gegen Männer
- Polizei + 110
- Pro Familia + 0 61 51 / 4 55 11
- Bei sexuellem Missbrauch
- Polizei + 110
- Wildwasser + 0 61 51 / 2 88 71
Bei Vergewaltigung
- Polizei + 110
- Frauenhäuser + 0 60 71 / 3 30 33 und + 0 61 51 / 37 68 14
- Frauen helfen Frauen + 0 60 71 / 2 56 66
- Frauennotruf + 0 61 51 / 4 55 11
- TelefonSeelsorge + 08 00 / 1 11 01 11
Beratung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen, anonym, vertraulich, gebührenfrei, 24 Stunden täglich
Wo gibt es Informationen zum Thema Familienplanung und Schwangerschaftsberatung?
Erster Ansprechpartner sollte Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt sein. Weitere Hilfen finden Sie unter anderem bei I Pro Familia, dem I Caritasverband und dem I Diakonischen Werk.
Was muss ich bei einem Schwangerschaftsabbruch beachten?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in den ersten zwölf Wochen (soziale Indikation) der Schwangerschaft möglich. Dafür müssen Sie sich mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen Pro Familia, Diakonisches Werk. Hier erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie dieses vertrauliche Gespräch zur „Schwangerschaftskonfliktberatung“ geführt haben. Mit der Bescheinigung können Sie in jeder Zweigstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenzusicherung für den eigentlichen Eingriff erhalten. Der Schwangerschaftsabbruch wird von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt in einer Klinik vorgenommen.
Wo beantrage ich Elterngeld?
Beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Darmstadt. Anspruch besteht normalerweise in den ersten zwölf bzw. 14 Lebensmonaten des Kindes, wenn vor der Geburt mindestens ein Elternteil sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
Wer beantwortet mir Fragen zum Unterhalt für Kinder, wenn ich vom Vater oder von der Mutter des Kindes getrennt lebe oder alleinerziehend bin?
Informationen erhalten Betroffene beim Amtsgericht, bei der Abteilung Familienförderung des Landkreises oder bei Rechtsanwälten. Adressen von Rechtsanwälten finden Sie in den Gelben Seiten und bei der Rechtsanwaltskammer.
Wer kann Hilfeleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen?
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung für Alleinerziehende, welche diese für Kinder unter zwölf Jahren bei der Abteilung Familienförderung im Landratsamt in Darmstadt beantragen können, wenn der unterhaltspflichtige Vater oder die unterhaltspflichtige Mutter der Zahlungspflicht nicht nachkommt.
Kann ich Unterstützung erhalten, wenn mein Kind/meine Kinder in Vereinen mitmachen, an Ausflügen teilnehmen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren müssen oder in der Schule mittagessen möchten?
Seit 2011 gibt es das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Wenn Sie über geringes Einkommen verfügen und/oder Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, können Sie Leistungen für Ihre minderjährigen Kinder zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Das heißt, wenn Ihre Kinder an Ausflügen der Schule oder der Kindertageseinrichtung teilnehmen, Materialien für die Schule benötigen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren müssen, in der Schule oder der Kindertagseinrichtung am Mittagessen teilnehmen, Mitglied im Sportverein werden möchten, oder in der Musikschule ein Instrument lernen möchten, etc. können Sie für die Kosten eine Unterstützung beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreises.
Wo kann mein Kind seine Freizeit verbringen?
In jeder Gemeinde gibt es verschiedene Sportvereine, die über ein großes Programm von Sportangeboten verfügen. Informationen und Adressen von Vereinen in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel beim Sportamt des Landkreises, beim Sportkreis 33 Darmstadt oder beim Sportkreis 34 Dieburg. Darüber hinaus haben viele soziale Organisationen Jugendgruppen, die auch Freizeitgestaltung anbieten, wie beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz, Feuerwehren, der Malteser Hilfsdienst oder auch das Technische Hilfswerk und die Johanniter-Unfall-Hilfe. Weitere Angebote zur Freizeitgestaltung machen die Jugendzentren in Ihrem Wohnort. Ein sehr umfassendes Angebot für Kinder und Jugendliche macht die Kinder- und Jugendförderung des Landkreises.
Mit wie viel Jahren ist man in Deutschland volljährig? Was bedeutet Volljährigkeit?
Mit 18 Jahren ist man in Deutschland volljährig und somit für sich selbst voll verantwortlich. Man ist wahlberechtigt (siehe Seite 12), darf ohne Einschränkung Verträge abschließen und ohne die Zustimmung der Eltern heiraten.
Welche Verantwortung tragen Kinder und Jugendliche für ihr Handeln?
- Kinder bis sieben Jahre können für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden, sie gelten als geschäfts- und deliktunfähig.
- Über ihr Taschengeld dürfen Kinder zwischen 7 und 14 Jahren bereits frei verfügen.
- Ab 14 Jahren sind Kinder strafmündig und werden als Jugendliche bezeichnet. Sie sind ab ihrem 14.Geburtstag für ihr Tun verantwortlich und können für kleine und große Straftaten durch ein Jugendgericht bestraft werden.
- 14- bis 17-jährige dürfen arbeiten und über eigene Einkünfte sowie über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, frei entscheiden (beschränkt geschäftsfähig).
- Für weitergehende Verträge benötigen Minderjährige die Zustimmung ihrer Eltern.