Schule und Bildung

Wie kann ich Deutsch lernen?

Seit 2005 haben Sie das Recht einen Sprachkurs zu besuchen. Dieser nennt sich „Integrationskurs“ und dauert sechs Monate, wenn Sie sich einen Kurs aussuchen, der jeweils von Montag bis Freitag stattfindet. Die Abteilung Zuwanderung und Flüchtlinge des Landkreises hilft Ihnen gerne, einen passenden Kurs zu finden.

Wie finde ich den richtigen Kurs für mich?            

Es gibt verschiedene Kurse: Vollzeitkurse, die täglich, Teilzeit-Kurse, die zwei bis drei Mal in der Woche stattfinden und Kurse an Abenden. Ebenso gibt es Angebote für Menschen, die schnell lernen und auch Kurse für Männer und Frauen, die die deutsche Schrift nicht lesen und schreiben können. 

Wenden Sie sich an die Migrationsberatungsstellen Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Internationaler Bund, an die Abteilung Zuwanderung und Flüchtlinge des Landkreises, an die Volkshochschulen oder direkt an die Sprachschulen. 

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, wenden Sie sich bitte an die Kreisagentur für Beschäftigung.

Was kostet ein Integrationskurs?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, wenig Einkommen haben oder Spätaussiedler sind, ist der Kurs kostenfrei. 

Wenn Sie ausreichendes Einkommen haben, kostet der Kurs 1 Euro pro Stunde. Normalerweise ist eine Ratenzahlung möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Sprachkursträger oder der Abteilung Zuwanderung und Flüchtlinge des Landkreises.

Müssen alle Kinder in die Schule gehen?

In Deutschland gilt die Schulpflicht. Das bedeutet, alle Kinder müssen ab dem sechsten Lebensjahr mindestens neun Jahre zur Schule gehen (allgemeine Schulpflicht / Hessen).

Welche Schulen gibt es in Deutschland?

Bildung ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Hessen hat ein dreigliedriges Schulsystem. Alle Kinder besuchen gemeinsam die Grundschule (vier Jahre). Danach werden die Kinder je nach Leistung auf drei verschiedene Schultypen verteilt: Hauptschule, Realschule oder Gymnasium. In Hessen gibt es außerdem Gesamtschulen, in denen die Kinder ab dem fünften Schuljahr gemeinsam unterrichtet werden. Auch der Besuch von Privatschulen ist möglich, für die Schulgeld zu zahlen ist. Adressen von Privatschulen können Sie beim Staatlichen Schulamt erfragen.

Weitere Informationen liefert Ihnen der Schulwegweiser des Landkreises, der beim Staatlichen Schulamt und beim Landkreis erhältlich ist.

Das Schulsystem in Hessen

Wir sind mit unserem Kind aus dem Ausland zugezogen. Wie wird entschieden, in welche Schule und in welche Klasse mein Kind kommt?

Für Kinder über zehn Jahren ist das Staatliche Schulamt („Aufnahme- und Beratungszentrum für neue Schüler und -innen aus anderen Ländern des Staatlichen Schulamtes“) die erste Anlaufstelle. Von hier aus werden die Schülerinnen und Schüler auf die eingerichteten Intensivklassen verteilt. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben bis zu einem Jahr in dieser Klasse, bevor sie in die Regelschule wechseln. Kinder bis zum Alter von zehn Jahren besuchen die Grundschule an Ihrem Wohnort.

Wer bezahlt die Fahrkarten, wenn meine Kinder mit Bus und Bahn zur Schule fahren müssen?

Für Schülerinnen und Schüler gibt es eine verbilligte Monatskarte, das ‚Mobi Tick’. Die Anträge für das ‚Mobi Tick’ bekommen Sie in allen Schulen, im Rathaus Ihres Wohnortes oder im Kundenzentrum der HEAG mobilo GmbH. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, die einen längeren Schulweg als zwei Kilometer haben und Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, die einen längeren Schulweg als drei Kilometer haben, können bei der Abteilung Schulservice des Landkreises eine halbjährliche Rückerstattung der Kosten für das ‚Mobi Tick’ beantragen. Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung erhalten Sie im Sekretariat der Schule und bei der Abteilung Schulservice des Landkreises. Weitere Informationen erhalten Sie im Kundenzentrum der HEAG mobilo GmbH und der Abteilung Schulservice des Landkreises. 

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können bei Bedarf die Schülerbeförderungskosten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei der Kreisagentur für Beschäftigung beantragen..

Was muss ich beachten, wenn mein Kind mit der Schule ins Ausland fährt?

Ihr Kind benötigt in jedem Fall einen gültigen Pass. Bitte kontrollieren Sie rechtzeitig, ob der Pass zum Zeitpunkt der Klassenfahrt noch gültig ist. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammen, kümmert sich in der Regel die Lehrerin oder der Lehrer um die erforderlichen Visumsfragen. Auch die Ausländerbehörde des Landkreises erteilt hierzu Auskünfte.

Muss mein Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen?

Klassenfahrten gehören zum Schulunterricht und sind deshalb Pflicht.

Wie kann ich eine Ausbildung machen?

In Deutschland braucht man für die meisten Berufe eine abgeschlossene Ausbildung. Das heißt, Sie müssen einen Betrieb finden, der Sie ausbildet. Sie arbeiten in diesem Betrieb oder Unternehmen und besuchen zu bestimmten Zeiten auch die Berufsschule. Sie erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung (siehe auch Kapitel „Arbeit, Beruf und Einkommen“ ab Seite 18).

Wird mein Schulabschluss in Deutschland anerkannt?

Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen – für berufliche Zwecke – wenden Sie sich bitte an das Staatliche Schulamt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an deutschen Hochschulen und Universitäten studieren zu können?

Ihr ausländischer Bildungsabschluss muss einem deutschen Bildungsabschluss, der zum Studium berechtigt, gleichwertig sein und Sie müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Über besondere Regelungen informieren die jeweiligen Universitäten und Hochschulen. 

Weitere Informationen liefert Ihnen auch die Broschüre „Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen“, die Sie gegen eine geringe Schutzgebühr (3 Euro) bei I „berami“ Berufliche Integration e.V. erhalten.

Kann ich einen Schulabschluss nachholen, wenn ich schon arbeite?

Es gibt Abendgymnasien, Abendrealschulen und Volkshochschulen, an denen Sie auch als Erwachsener das Abitur, die Mittlere Reife oder den Hauptschulabschluss machen können.