Soziales
Was muss ich machen, wenn in unserer Familie ein Kind geboren wurde?
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde nehmen Sie Kontakt mit dem Standesamt Rathaus der Stadt oder Gemeinde auf, in der das Kind geboren wurde.
Beim Standesamt Rathaus erfahren Sie auch, ob Ihr Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat (siehe auch Hinweis S. 11). Das Standesamt Rathaus informiert automatisch das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes über die Geburt Ihres Kindes. Hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, beantragen Sie beim Rathaus Ihres Wohnortes die Ausstellung des deutschen Passes und Personalausweises. Hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben, lassen Sie das Kind in Ihren Pass eintragen oder beantragen Sie einen eigenen Pass für das Kind. Beides erfolgt bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Ihres Heimatlandes. Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind nehmen Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.
Ein Familienmitglied ist gestorben. Was ist zu tun?
Für die Organisation der Bestattung oder Überführung sollten Sie sich an ein Bestattungsunternehmen wenden. Adressen von Bestattungsunternehmen finden Sie in den Gelben Seiten. Auch im Landkreis und in der Stadt Darmstadt gibt es mittlerweile die Möglichkeit einer nicht-christlichen Bestattung. Informationen erhalten Sie bei den Rathäusern.
Ein Mitglied meiner Familie hat Suchtprobleme. Wer kann uns helfen?
Hilfe erhalten Sie unter anderem bei der Drogenberatungsstelle des Landkreises, dem Diakonischen Werk, dem Caritasverband oder bei Selbsthilfegruppen. Auch Ihre Krankenkasse kann Ihnen hier weiterhelfen.
Der Vater / die Mutter meines Kindes weigert sich für den Unterhalt des gemeinsamen Kindes aufzukommen. Was kann ich tun?
So lange der Vater / die Mutter keinen Unterhalt zahlt, können Sie bei der Abteilung Familienförderung im Landratsamt Darmstadt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Auch können Sie bei der Abteilung Familienförderung die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen und erhalten dann kostenlose Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten.
Unter Umständen müssen Sie über einen Rechtsanwalt den Unterhalt einklagen. Adressen von Rechtsanwälten finden Sie in den Gelben Seiten oder über die Rechtsanwaltskammer. Wenn Sie über geringes Einkommen verfügen, können Kosten für einen Rechtsanwalt über Prozesskostenhilfe geregelt werden. Hierzu berät Sie Ihr Rechtsanwalt.
Wo finde ich rechtlichen Beistand?
Rechtlichen Beistand leistet Ihnen ein Rechtsanwalt (kostenpflichtig).
Adressen von Rechtsanwälten finden Sie in den Gelben Seiten. Auch die Rechtsanwaltskammer kann Ihnen Anwälte empfehlen. Darüber hinaus bietet der Anwaltsverein in Darmstadt eine kostengünstige Beratung an (10 Euro Gebühr).
Ich bin überschuldet und kann meinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Wer kann mir helfen?
Beratung und Unterstützung bieten die Schuldnerberatung des Landkreises sowie die Schuldnerberatung der Stadt Babenhausen und die Schuldner-beratung des Caritasverbandes in Darmstadt an.
Wo kann ich günstig einkaufen?
Kleidung können Sie sehr günstig in Second-Hand-Shops kaufen.
Im ‚Anziehpunkt’ des Deutschen Roten Kreuzes in Darmstadt, im ‚Anziehpunkt’ Babenhausen und Reinheim oder der Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes in Dieburg erhalten Sie ebenfalls preiswert gebrauchte Kleidung. Gebrauchte Möbel erhalten Sie bei Secondo und gebrauchte Elektrogeräte bei AZUR. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, können Sie außerdem Kleidung bei der Kleiderkammer des Caritasverbandes sowie Lebensmittel bei den ‚Tafeln‘ in Dieburg und Darmstadt, dem LebensMittelPunkt in Babenhausen, dem Pfungstädter Warenkorb und dem Weiterstädter Warenkorb verbilligt einkaufen.