Detailansicht
- Träger der Einrichtung
- Freie Heilpädagogische Praxis Sandra Leginovic
Fliednerweg1
64367 Mühltal
Telefon: 06182 / 7835747
Fax: 06182 / 7835757
E-Mail: praxis@ leginovic.de
Internet: www.leginovic.de
- Anschrift
- Freie Heilpädagogische Praxis Sandra Leginovic
Fliednerweg1
64367 Mühltal
Telefon: 06182 / 7835747
Telefax: 06182 / 7835757
E-Mail: praxis@ leginovic.de
Internet: www.leginovic.de
- Öffnungszeiten / Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung
- Angebote
- Entwicklungsförderung
- Spieltherapie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Diagnostik und Clearing
- Kleingruppenangebote (bis maximal 4 Kinder)
- Hausbesuche
- Beratung für Sorgeberechtigte und pädagogische Fachkräfte
- Fortbildungsangebote und ressourcenorientierte Fallbesprechungen für pädagogische Fachkräfte
- Ansprechpartner für Netzwerkarbeit
Sandra Leginovic
- Angebot im Bereich Frühe Hilfen
- Heilpädagogische Entwicklungsförderung in allen Entwicklungsbereichen des Kindes
- Wahrnehmungsförderung/SI-Pädagogik
- Unterstützung für Kinder psychisch kranker Eltern
- Spieltherapie (ab 3 Jahren)
- individuelle Netzwerkarbeit
- Förderung und Stressreduktion für Kinder mit FASD
- Konzeptionelles
Die Freie Heilpädagogische Entwicklungsförderung hat ein inklusives Selbstverständnis und unterscheidet nicht zwischen behinderungsbedingtem und erziehungsbedingtem Unterstützungsbedarf. Die Räume sind barrierefrei.
Vorbehaltlose Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, unabhängig von Konfession und Nationalität.
- fremdsprachlliche Kompetenzen/ Kompetenzen im Bereich Migration
Englisch
- Kooperation / Kooperationspartner
- Kinderärtzliche Praxen
- Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen
- psychologische Praxen
- Sozialpädiatrische Zentren
- Praxen für Logopädie, Psychotherapie,Ergotherapie, Physiotherapie und Paarberatung
- Familienberatungsstellen
- Frühförderung
- Einrichtungen der Sozialpsychiatrie
- Kosten / Zugangsvoraussetzungen
Generell ist eine heilpädagogische Behandlung eine Privatleistung und ist selbst zu finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme als Jugendhilfeleistung, Eingliederungshilfe oder Frühförderung durch das zuständige Jugend- oder Sozialamt erfolgen.