Detailansicht
- Träger der Einrichtung
- Horizont e.V. Dieburg
Spitalstr. 33a
64807 Dieburg
Telefon: 06071 / 61750
Fax: 06071 / 617517
E-Mail: nw@ horizont-ev-dieburg.de
- Anschrift
- Frauenwohnheim Notwaende
Spitalstr. 33a
64807 Dieburg
Telefon: 06071 / 61750
Telefax: 06071 / 617517
E-Mail: nw@ horizont-ev-dieburg.de
- Öffnungszeiten / Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr
Freitag von 9 bis 15 Uhr
Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der mehrmals täglich abgehört wird; am Wochenende gibt es für die Bewohnerinnen eine Rufbereitschaft
- Angebote
- Stationäre Unterbringung nach §§67-69 SGB XII
- Wohnen mit enger sozialpädagogischer Unterstützung Begleitung, gemeinsame Hilfeplanung. Selbstversorgungseinrichtung, Grundausstattung vorhanden.
- Eigenes Angebot für Mütter und Kinder in Kooperation mit dem Jugendamt Darmstadt-Dieburg
- Ambulante Nachbetreuung
- Ansprechpartner für Netzwerkarbeit
Leitung: Frau Dorothea Köhler
- Angebot im Bereich Frühe Hilfen
- Aufnahme von wohnungslosen Müttern mit ihren Kindern (immer in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt).
- Individuelle Hilfeplanung und Unterstützung
- eigenes Kindergruppenangebo
- breites Kooperationsnetz
- Konzeptionelles
- Bezugsbetreuung
- wachstumsorientierter Ansatz
- frauenspezifische Arbeit
- bei Wunsch werden Familie und/oder Partner mit einbezogen
- Aufenthalt bis 2 Jahre
- ambulante Nachbetreuung
- Team
Sozialpädagoginnen:
- Dorothea Köhler
- Katja Wolf
- Ute Schott
- Conny Kaim
Zusätzliche päd. Honorarkräfte für die Kinderarbeit
- fremdsprachlliche Kompetenzen/ Kompetenzen im Bereich Migration
- Englisch gut; spanisch und französisch bruchstückhaft
- Erfahrung in der Arbeit mit jungen Frauen aus dem islamischen Kulturkreis
- Kooperation / Kooperationspartner
- Sozial- und Jugendämter
- Andere Fachdienste
- Fachberatungsstellen
- Schulen und Kindergärten
- Kreisagentur für Beschäftigung
- Psychiatrisches Hilfesystem
- Heilpädagogische Initiativen
- Kosten / Zugangsvoraussetzungen
Kostenübernahme wird von uns mit dem jeweils zuständigen Sozialhilfeträger geklärt; Klärung kurzfristig möglich, aber keine Notaufnahme!
Bereitschaft zur Mitarbeit muss vorhanden sein; bei Müttern Bereitschaft, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten.