Gefahrgutüberwachung

Die Gefahrgutüberwachung ist eine wichtige Aufgabe, um jederzeit die Sicherheit der Bevölkerung beim Transport von gefährlichen Gütern sicherstellen zu können:

  • Identifizierung der Unternehmen und Betriebe, welche gefahrgutrechtliche Vorschriften zu beachten haben.
  • Kontrolle der Unternehmen und Betriebe gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz 
    - Feststellung der Beteiligungen an der Beförderung gefährlicher Güter,
    - Überprüfung der Pflichten und Verantwortlichkeiten der einzelnen
      Beteiligten an der Beförderung gefährlicher Güter,
    - Kontrollen im Warenein- und ausgang von gefährlichen Gütern,
    - Überprüfung der Beachtung der Vorschriften für die Sicherung.
  • Fahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum und Betrieben (in Zusammenarbeit mit der Polizei)
  • Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
    (Verfügungen, Gebühren-, Verwarnungs- und Ordnungswidrigkeitsbescheide.
  • Ausstellung von Fahrwegsbestimmungen gemäß § 35 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Weitere Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter.

Ansprechpartner: Herr Jährling, m.jaehrling@remove.this.bk.ladadi.de, Telefon: 06071 / 9639-18