Umtausch eines Führerscheins

Den Umtausch einer Fahrerlaubnis können Sie postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dieburg oder bis 31.12.2024 persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei den Stadtverwaltungen Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt beantragen. 

Die eigentliche Bearbeitung erfolgt grundsätzlich bei der Fahrererlaubnisbehörde in Dieburg. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Mitteilung. Der neue Führerschein ist dann persönlich vor Ort bei der eingereichten Stelle abzuholen.

Achtung! bei postalischer Beantragung in Dieburg muss der neue Kartenführerschein nach Fertigstellung in Dieburg persönlich abgeholt werden.
Ab dem 02.01.2025 können die Kartenführerscheine auch in unseren Außenstellen in Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt und Weiterstadt abgeholt werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Ihnen unsere Mitarbeiter*innen telefonisch behilflich sein:
- Frau Hamza:   K - Y Tel: 06151 881-1326
- Frau Thomas-Pasek: A - J, Z Tel: 06151 881-2809  

Führerscheine in Papier und Kartenführerscheine, die unbefristet ausgestellt wurden, müssen bis zu einem Stichtag umgetauscht werden, da sie sonst ungültig werden.  

Der Stichtag, bis zu dem Sie den Papierführerschein gegen einen neuen EU-Führerschein umgetauscht haben müssen, richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr vor 1953:                       19.01.2033
Geburtsjahr 1953 - 1958:                  19.07.2022
Geburtsjahr 1959 - 1964:                  19.01.2023
Geburtsjahr 1965 - 1970:               19.01.2024
Geburtsjahr 1971 oder später:           19.01.2025

Der Stichtag, bis zu dem sie den alten, unbefristeten Kartenführerschein in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht haben müssen, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr der Karte:

Karte ausgestellt 1999 - 2001:             19.01.2026
Karte ausgestellt 2002 - 2004:             19.01.2027
Karte ausgestellt 2005 - 2007:             19.01.2028
Karte ausgestellt 2008:                       19.01.2029
Karte ausgestellt 2009:                       19.01.2030
Karte ausgestellt 2010:                       19.01.2031
Karte ausgestellt 2011:                       19.01.2032
Karte ausgestellt 2012 - 18.01.2013:   19.01.2033

 

Die Innenminister*innen der Länder haben die Polizei aufgefordert, bei noch nicht erfolgtem Pflichtumtausch des Führerscheins von einem Bußgeld (10€) abzusehen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Umtausch nicht durch die Schuld des Bürgers versäumt wurde.

 

Unterlagen:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)
    Sollte der Papierführerschein von einem der folgenden Landkreise ausgestellt worden sein, benötigen wir keine Karteikartenabschrift, da wir elektronischen Zugang auf die Daten haben:
    - Kreis Bergstraße
    - Kreis Groß-Gerau
    - Lahn-Dill-Kreis
    - Main-Kinzig-Kreis
    - Main-Taunus-Kreis
    - Odenwaldkreis
    - Rheingau-Taunus-Kreis

Für Inhaber*innen der Fahrerlaubnis Klasse 2, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten besondere Bestimmungen, die bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen sind.


Bearbeitungszeit:

  • ca. 3 Monate

 

Kosten:

  • Umtausch: ab 25,30 Euro

 

Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung des Führerscheins.

 

Datenschutzhinweise! 

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

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