Zulassung eines Importfahrzeuges
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis des*der künftigen Fahrzeughalters*in
- bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführers*in
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Zollbescheinigung (sollte das Fahrzeug aus einem anderen Land außerhalb der EU importiert werden)
- Fahrzeugdokumente und COC-Bescheinigung/EU-Übereinstimmungsbescheinigung (bei nicht typgenehmigten Fahrzeugen ist eine Vollabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich)
- bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen, die nicht älter als sechs Monate alt sind, ist eine Rechnung vorzulegen
- das Fahrzeug muss vor Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Zulassungsbehörde vorgefahren werden (sollte das Fahrzeug aus einem anderen Land außerhalb der EU importiert werden) -bitte überprüfen Sie wo die eingeschlagene Fahrzeug-Ident.-Nr. steht-
- Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
Hinweis:
Die Betriebserlaubnis für nicht typgenehmigte Fahrzeuge (bei denen ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV erstellt wurde) muss vor der Zulassung durch die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf erteilt werden.
Antrag und weitere Informationen