Gewerbewesen - Prüfung und Überwachung

Neben der Überwachung von Gewerbebetrieben (Gewerbeprüfdienst) ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg Ansprechpartner für die Erteilung von Erlaubnissen und Untersagungen eines Gewerbes (z. B. Makler, Heilpraktiker) und Ausnahmegenehmigungen von den Festsetzungen einer Sperrzeit oder des Ladenschlusses.

Verstöße und Zuwiderhandlungen werden ermittelt, verfolgt und bei positiver Bestätigung des Verdachtes als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Bewachungsgewerbe

Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO (Gewerbeordnung)

In Hessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte mit über 50.000 Einwohnern für die Bearbeitung der Aufgaben nach dem Bewachungsgewerbe zuständig. Wer ein Bewachungsunternehmen im Landkreis Darmstadt-Dieburg betreiben bzw. gründen möchte, erhält im Folgenden die notwendigen Informationen.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34 a GewO werden folgende Unterlagen für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.) benötigt:

·         vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

·         Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

·         Sachkundenachweis der IHK

·         aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

·         Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

·         Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes

·         Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit den vom Gesetzgeber

festgelegten Mindestdeckungssummen

·         Bescheinigung des für Sie zuständigen Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit

·         ggf. Auszug aus dem Handels- / Genossenschaftsregister

·         ggf. amtliche Übersetzung ausländischer Nachweise

·         ggf. Arbeits- oder Gesellschaftsvertrag

Verwaltungsgebühr: 1.500 € (Gebührenbescheid wird übersendet)

Die Bearbeitung des Antrags nimmt in der Regel 4-8 Wochen in Anspruch, da weitere Auskünfte von anderen Behörden eingeholt werden müssen.

Mitarbeitende, die in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt werden sollen, sind der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit (ca. 4-12 Wochen vorher) über das Nationale Bewacherregister (BAFA - Bewacherregister) zu melden, da eine Beschäftigung erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung und Genehmigung erfolgen darf.

Antrag § 34 a

Ansprechpartner/-innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse.

Standort:
Kreishaus Dieburg
 
Herr Franke
Gewerbeamt, Verfahren nach dem Heilpraktikergesetz
300506151 / 881-1338
Standort:
Kreishaus Darmstadt
 
Frau Gerber
Gewerbeamt, Prostitutionsangelegenheiten
T2,1.OG06151 / 881-2900
Standort:
Kreishaus Dieburg
 
Herr Ludwig
Gewerbeamt, Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, § 34 c & i GewO
300306151 / 881-1332
Herr Nungesser
Gewerbeamt, allgem. Ordnungsamt, § 34 a GewO
stv. Fachbereichsleiter 720
300406151 / 881-1333