Gewerbewesen - Prüfung und Überwachung
Neben der Überwachung von Gewerbebetrieben (Gewerbeprüfdienst) ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg Ansprechpartner für die Erteilung von Erlaubnissen und Untersagungen eines Gewerbes (z. B. Makler, Heilpraktiker) und Ausnahmegenehmigungen von den Festsetzungen einer Sperrzeit oder des Ladenschlusses.
Verstöße und Zuwiderhandlungen werden ermittelt, verfolgt und bei positiver Bestätigung des Verdachtes als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Bewachungsgewerbe
Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO (Gewerbeordnung)
In Hessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte mit über 50.000 Einwohnern für die Bearbeitung der Aufgaben nach dem Bewachungsgewerbe zuständig. Wer ein Bewachungsunternehmen im Landkreis Darmstadt-Dieburg betreiben bzw. gründen möchte, erhält im Folgenden die notwendigen Informationen.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34 a GewO werden folgende Unterlagen für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.) benötigt:
· vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
· Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
· Sachkundenachweis der IHK
· aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
· Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
· Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
· Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit den vom Gesetzgeber
festgelegten Mindestdeckungssummen
· Bescheinigung des für Sie zuständigen Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit
· ggf. Auszug aus dem Handels- / Genossenschaftsregister
· ggf. amtliche Übersetzung ausländischer Nachweise
· ggf. Arbeits- oder Gesellschaftsvertrag
Verwaltungsgebühr: 1.500 € (Gebührenbescheid wird übersendet)
Die Bearbeitung des Antrags nimmt in der Regel 4-8 Wochen in Anspruch, da weitere Auskünfte von anderen Behörden eingeholt werden müssen.
Mitarbeitende, die in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt werden sollen, sind der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit (ca. 4-12 Wochen vorher) über das Nationale Bewacherregister (BAFA - Bewacherregister) zu melden, da eine Beschäftigung erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung und Genehmigung erfolgen darf.
Anträge und Formulare
- Makler/in, Darlehensvermittler/in ohne § 34i GewO, Bauträger/in, Baubetreuer/in, Wohnimmobilienverwalter/in
- Immobiliardarlehensvermittler/in
- Heilpraktiker/in
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprG)
Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) - Landesrecht Hessen
Verordnung über die Sperrzeit (SperrV) - Landesrecht Hessen
Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) - Landesrecht Hessen
Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) - Landesrecht Hessen
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) - Landesrecht Hessen
Ansprechpartner/-innen
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Dieburg | ||
Herr Franke Gewerbeamt, Verfahren nach dem Heilpraktikergesetz | 3005 | 06151 / 881-1338 |
Standort: Kreishaus Darmstadt | ||
Frau Gerber Gewerbeamt, Prostitutionsangelegenheiten | T2,1.OG | 06151 / 881-2900 |
Standort: Kreishaus Dieburg | ||
Herr Ludwig Gewerbeamt, Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, § 34 c & i GewO | 3003 | 06151 / 881-1332 |
Herr Nungesser Gewerbeamt, allgem. Ordnungsamt, § 34 a GewO stv. Fachbereichsleiter 720 | 3004 | 06151 / 881-1333 |