Abgabe von Trichinen- und Blutproben

Abgabezeiten in Darmstadt, Rheinstraße 67:

Montag bis Freitag 8 Uhr - 12 Uhr

Abgabe am Nachmittag in Ausnahmefällen nach telefonischer Absprache.

Labortage:          

Montag, Mittwoch und Freitag            10 Uhr

 

Freigabezeiten zur Verwertung, Nach Abgabe von Trichinen- und Blutprobe bis 10 Uhr am Labortag in Darmstadt:

Abgabe am Montag: Verwertung Dienstag, 22 Uhr

Abgabe am Dienstag oder Mittwoch: Verwertung Donnerstag, 22 Uhr

Abgabe am Donnerstag: Verwertung Freitag, 22 Uhr

Abgabe am Freitag: Verwertung Montag, 22 Uhr

 

Abgabezeiten in Dieburg, Servicestelle im Kreishaus, Albinistraße 23:

Von Montag bis Mittwoch, 20.01.25 bis 22.01.2025, können Proben nur bis jeweils 12:30 Uhr abgegeben werden.    

Montag bis Donnerstag, 7.30 - 15 Uhr und Freitag 7.30 – 12 Uhr

Beachten Sie die Freigabezeitpunkte für Proben, die in Dieburg abgegeben wurden:

Freigabezeiten zur Verwertung, nach Abgabe von Trichinen- und Blutprobe in Dieburg:

Abgabe bis Dienstag, 15 Uhr Freigabe: Donnerstag, 22 Uhr

Abgabe bis Donnerstag, 15 Uhr Freigabe: Freitag, 22 Uhr

Abgabe bis Freitag, 12 Uhr Freigabe: Dienstag, 22 Uhr

 

Der 10er Block von Wildursprungsscheinen und Wildmarken kann nur in Darmstadt, Rheinstraße 67, erworben werden.  

Die Gebühr für den 10-er Block Wildursprungsschein, Ohrmarke und Untersuchung beträgt 

79,39 Euro. Bei Frischlingen unter 20 kg entsteht keine Untersuchungsgebühr. Die Verrechnung erfolgt im nachhinein.  Der 10-er Block von Wildursprungsscheinen und Wildmarken kann nur in Darmstadt, Rheinstraße 67, erworben werden. 

Infoblatt zum download

Probenmaterial:

-      gekühlt lagern (nicht einfrieren!)

-      Abgabe in verschlossenem, auslaufsicherem Plastikbeutel (jeweils pro Tier)

-      Blutproben separat + Probenbegleitschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben

-      Wildursprungsschein anbei 

Wir bitten weiterhin um die Entnahme von Blutproben zur Untersuchung auf Schweinepest. Die Blutröhrchen erhalten Sie bei uns in der Rheinstraße.  

Die Gebührensätze sind in der Satzung des Landkreises festgelegt.

Hinweisblatt zur Trichinenprobenabgabe können Sie hier runterladen.

Abgabezeiten 2025/2026 "zwischen den Jahren"

Wird zum gegebenen Zeitpunkt aktualisiert.

 

Nächste Trichinenschulung: wird zeitnah bekanntgegeben

Trichinen

Trichinella spiralis ist ein parasitisch lebender Rundwurm (Nematode).

Eine Infektion des Menschen kann durch rohes oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder rohgeräucherte Fleischwaren, hauptsächlich von Schweinen, aber auch von Einhufern, Dachsen und weiteren Tierarten, erfolgen. Die Trichinen können durch Erhitzung, Pökeln oder Einfrieren getötet werden. Räuchern von Rohware hat nicht den gleiche Wirkung.

Die Erkrankung tritt in Deutschland nur sehr selten auf, da eine Trichinenuntersuchung des Fleisches vorgeschrieben ist. Bei Schlachttieren erfolgt eine engmaschige Kontrolle. 

Jäger sind verpflichtet das Fleisch von Wildschweinen (und Dachsen) vor dem Verzehr zu einer Trichinenuntersuchung zuzuführen. Erst nach Freigabe darf das Fleisch verzehrt werden. Dies gilt für den Privatverbrauch und den weiteren Vertrieb. 

Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen

Information für Jägerinnen und Jäger  

Die Gewebeproben für die vorgeschriebene Untersuchung von Tieren die Träger von Trichinen sein können, dürfen bei Wildscheinen und Dachsen nicht nur amtliche Tierärzte entnehmen, sondern auch Jäger*innen die eine entsprechende Schulung absolviert haben und durch das Veterinäramt beauftragt wurden.

Proben können beim Veterinäramt in Darmstadt oder im Kreishaus Dieburg abgegeben werden.

Wildursprungsscheine und Wildmarken für die Untersuchung können nur in Darmstadt in de Rheinstraße erworben werden.

Schulungen für Jäger und Jägerinnen zur Trichinenprobenentnahme werden nach Bedarf angeboten.  Bitte erkundigen Sie sich auch bei anderen Veterinärämtern bezüglich Schulungsterminen.