Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Auffälligkeiten bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden. 

Online-Prozess im Falle eines Wildschweinfunds

Formular Schussprämie

Online-Prozess Anzeige einer Jagd in Sperrzone I 

Formular zur Drohnensuche 

Allgemeinverfügungen

Allgemeinverfügung und Gebietsfestlegung der Sperrzonen II (Infizierte Zone) und des Kerngebiets sowie Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen (Stand: 22.04.2025). Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive KarteHier geht's zum online-Prozess zur Drohnensuche


Informationen für Jäger

Bergung von Schwarzwild unter Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen


Kadaversammelplätze

Babenhausen für die Sperrzone I:

Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Babenhausen, Harreshäuser Allee 25 a, 64832 Babenhausen erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.

Öffnungszeiten Kadaversammelplatz Babenhausen:
montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 10 Uhr
dienstags und donnerstags nachmittags von 17 bis 19 Uhr
samstags von 10 bis 13 Uhr

Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone I, kann am Kadaversammelplatz in Babenhausen entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).

Roßdorf für die Sperrzone II:

Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Roßdorf, Industriestraße 12, 64380 Roßdorf erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.

Öffnungszeiten Kadaversammelplatz Roßdorf: ab 2. Mai
montags, mittwochs und freitags vormittags von 8-10 Uhr
montags, dienstags, mittwochs und donnerstags nachmittags von 14-16 Uhr

Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone II kann am Kadaversammelplatz in Roßdorf entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).


Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.

Wartung und Reparatur der ASP-Schutzzäune

Seit dem 1. März 2025 ist der Landkreis für die Wartung und Reparatur der ASP-Schutzzäune zuständig. Schäden an folgenden Zäunen können gemeldet werden:

  • Elektrozaun (B 26 nach Roßdorf, über Ober-Ramstadt, nach Nieder-Modau über Ernsthofen bis Allertshofen)
  • Festzäune entlang der A5 und A67
  • Festzaun zwischen A5 und A67

Für alle weiteren Zäune (z. B. B 38, B 45) bleibt zunächst das Land zuständig. Falls weitere Zäune in die Verantwortung des Landkreises übergehen, erfolgt eine entsprechende Information. Meldungen zu Schäden oder Wartungsbedarf bitte an: asp-zaeune@ladadi.de