Die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Auffälligkeiten bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden.
Online-Prozess im Falle eines Wildschweinfunds
Online-Prozess Anzeige einer Jagd in Sperrzone I
Kadaversammelplatz Babenhausen
Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Babenhausen, Harreshäuser Allee 25 a erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.
Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 10 Uhr, montags und mittwochs nachmittags auf telefonischer Anfrage unter 06151 881 1800 (s. Spalte rechts)
Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone I, der verwertet werden soll, kann am Kadaversammelplatz in Babenhausen entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).
Allgemeinverfügungen
Aufhebung bisheriger Allgemeinverfügungen und Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen in der Sperrzone II (09.10.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte. Hier geht's zum online-Prozess zur Drohnensuche
Sperrzone I Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I (12.09.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte
Zum Online-Prozess: Anzeige einer Jagd in der Sperrzone I
Sperrzone III (vorher Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine: Gebietsfestlegung und Maßnahmen für Hausschweine (08.08.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (veterinaeramt@ ladadi.de).
In der infizierten Zone (Sperrzone II) gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
Im Waldgebiet der infizierten Zone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.
Aktuelle Meldungen:
11.10.: Schutzzaunbau am Pfunstädter Moor erfolgreich abgeschlossen
9.10.: Lockerung der Leinenpflicht und Maisernte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
13.9.: Lockerungen bei der Jagd und der Leinenpflicht
27.8.: Landkreis Darmstadt-Dieburg legt Sperrzone I fest
06.08.: Neue Allgemeinverfügung und Ausweitung der Sperrzone II
02.08.: Weiterer ASP-Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg
31.07.: Erster ASP-positiver Wildschwein-Fund im Landkreis Darmstadt-Dieburg
31.07.: Landkreis Darmstadt-Dieburg benennt infizierte Zone in Sperrzone II um
22.07.: Schutzmaßnahmen für den Hausschweinbestand getroffen
18.07.: Erleichterungen für die Landwirtschaft im Landkreis Darmstadt-Dieburg
17.07.: Erweiterung der infizierten Zone auf mehrere Ortschaften im Landkreis Darmstadt-Dieburg
12.07.: Hinweistafeln mit QR-Codes im Waldgebiet
09.07.: Neue Allgemeinverfügung regelt Maßnahmen im Kerngebiet
04.07.: Ausweitung der infizierten Zone im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf mehrere Kommunen
28.06.: Erste Drohnenflüge im Landkreis ohne Fund von Wildschwein-Kadavern
28.06.: Allgemeinverfügung zum zweiten Mal geändert
27.06.: Einsatz von Drohnen zur Kadaversuche von Wildschweinen im Landkreis
21.06.: Allgemeinverfügung geändert - Erleichterung für die Landwirtschaft
20.06.: Kadaversammelplatz in Griesheim eingerichtet - Bergeteams geschult