Aufgaben im Tierschutz

  • regelmäßige Überprüfung von gewerblicher Tierhaltung von Nutztieren in Zucht und Landwirtschaft
  • Kontrolle von privaten Tierhaltungen
  • Kontrolle von Tiertransporten, Tierhandel, Tierpensionen, Zirkus
  • Beratung von Tierhaltern bezüglich artgerechter Haltung und zu baulichen Aspekten
  • Entgegennahme von Beschwerden
  • Erlaubnisverfahren nach § 11 Tierschutzgesetz

Informationen zur Tierhaltung

Allgemeine Informationen zur Tierhaltung erhalten Sie

bei der Kreistierschutzbeauftragten des Landkreises Darmstadt-Dieburg

bei der  Landestierschutzbeauftragten des Landes Hessen

Informationen zu Nutztieren und Heimtieren erhalten Sie beim Bundesministerium  BMEL 

Meldung einer Tierhaltung

Die Haltung von bestimmten Tierarten ist aus Gründen der Tierseuchenvorsorge meldepflichtig. Dies gilt unabhängig von der Art der Nutzung, ob landwirtschaftliche Haltung oder private Hobbyhaltung. Für die Meldung verantwortlich ist die Tierhalterin oder der Tierhalter, die/ der ein Tier hält oder betreut. Es betrifft die folgenden Tierarten:

-          Bienen

-          Equiden (Pferde, Esel)

-          Fische (Nutzfische)

-          Gatterwild und Kameliden (Lama, Alpaka ...)

-          Geflügel

-          Rinder

-          Schafe

-          Schweine

-          Ziegen

Ab sofort können Sie die Tiermeldung online vornehmen.

Sie erhalten zunächst eine ausführliche Erläuterung der Vorgehensweise und eine Übersicht über die benötigten Unterlagen für die Antragstellung. Beim Ausfüllen des Formulars werden Sie Schritt für Schritt begleitet. Beachten Sie, dass es keine Zwischenspeichermöglichkeit gibt. Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden.

Es besteht die Möglichkeit über ein "Nutzerkonto Bund ID" die Anträge zu stellen. Sie können jeden Antrag aber auch ohne die Einrichtung dieses Nutzerkontos bearbeiten! Für eine schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe Ihrer E-Mail Adresse!

Hier geht es zum online Formular 

Sollten Sie keinen Zugang zur digitalen Meldung haben, schicken wir Ihnen auch das Formular zur Verfügung.

Hinweise zur Nutztierhaltung

Hier erhalten Sie Hinweise zu diversen Aspekten der Haltung von Nutztieren.

Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft BMEL 

Das Verhalten von Nutztieren verstehen. Sie finden hier interessante Filme.

Schweinehaltung:

- Umgang mit erkrankten Tieren

- Kupieren der Schwänze

 

"Tierwohl in der Landwirtschaft" das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Forsten, Jagd und Heimat schreibt einen Preis zum Tierwohl aus, für den man sich bis 14.6.2024 bewerben kann. Unterlagen erhalten Sie hier. 

Hinweise zur Haltung von Heimtieren

Hier stellen wir Ihnen interessante Informationen anderer Institutionen vor.

Informationen für Kinder   Katzenfibel     Hundefibel     Meerschweinchen

Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz

Anträge auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Anträge zur Erlaubnis von Tätigkeiten wie z.B. Hundetraining, Zucht und Handel mit Tieren, gewerbliche Tierhaltung und weitere können ab sofort direkt online ausgefüllt werden.

Sie erhalten zunächst zu jeder Leistung eine ausführliche Erläuterung der Vorgehensweise und eine Übersicht über die benötigten Unterlagen für die Antragstellung. Dies vereinfacht für Sie das Ausfüllen eines Antrages, da Sie Schritt für Schritt begleitet werden. Beachten Sie jedoch, dass es keine Zwischenspeichermöglichkeit gibt. Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden.

Es besteht die Möglichkeit über ein "Nutzerkonto Bund ID" die Anträge zu stellen. Sie können jeden Antrag aber auch ohne die Einrichtung dieses Servicekontos bearbeiten!

Für eine schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe Ihrer E-Mail Adresse!

Hier kommen Sie direkt zu den Anträgen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt § 11 Anträge und dem speziellen Merkblatt zum Antrag für Hundetrainer.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt unter der Tel. 06151 881-1820