Umgang mit Waffen und Munition
Das bundeseinheitliche Waffengesetz (WaffG) ist nach einer Änderung der Gesetzgebungskompetenz im Grundgesetz im Jahre 1972 verabschiedet worden. Die letzte Novellierung des Waffengesetzes und der zugehörigen Allgemeinen-Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sind zum 06.07.2017 in Kraft getreten.
Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Weiterhin definiert es den Waffen- und Munitionsbegriff.
Ausführliche Informationen zur Zielsetzung sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren nachzulesen.
Aktueller Hinweis zur Waffen- und Munitionsabgabe bei der Waffen- und Sprengstoffbehörde
Gegenwärtig werden keine aus Legalbesitz stammenden Gegenstände von der Waffen- und Sprengstoffbehörde angenommen.
Dies betrifft sowohl erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition als auch erlaubnispflichtige Waffen und erlaubnispflichtige Munition.
Diese Gegenstände sind an Berechtigte (z. B. Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher, Waffenhandelsbetriebe oder Privatpersonen mit entsprechender Erwerbserlaubnis) abzugeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Waffenrechtliche Hinweise und Informationen
Allgemeines Merkblatt zum Schusswaffenbesitz
Allgemeines Merkblatt zum Kleinen Waffenschein
Merkblatt für Erben von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Anträge und Formulare
- Waffenrecht
NEU Online-Antrag über Portal waffe digital
Allgemeiner Antrag auf Erteilung/Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
Antrag auf Erteilung des Europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag auf Verlängerung des Europäischen Feuerwaffenpasses
Anzeige eines Waffenerwerbs nach vorheriger Erwerbserlaubnis
Anzeige eines Waffenerwerbs bei vorhandenem Jagdschein
Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe
Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Erklärung zur Waffenleihe gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1a Waffengesetz (WaffG)
Erklärung über die sichere Verwahrung von Waffen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1b Waffengesetz (WaffG)
- Sprengstoffrecht
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Rechtsgrundlagen
- Waffenrecht
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Sprengstoffrecht
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Ansprechpartner/-in
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Dieburg | ||
Frau Trummheller Waffen- und Sprengstoffrecht | 3007 | 06151 / 881-1264 |
Frau Haas Waffen- und Sprengstoffrecht | 3008 | 06151 / 881-1259 |
Frau Löffler Waffen- und Sprengstoffrecht | 3005 | 06151 / 881-1257 |
Frau Remspecher Waffen- und Sprengstoffrecht | 3008 | 06151 / 881-1334 |