Presse-Archiv 2011

Kreis aktualisiert seine Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten

Wegweisender Beschluss für Hartz IV-Empfänger

20.01.2011

Darmstadt-Dieburg - Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung  die Aktualisierung seiner Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen. Hinter der äußerst sperrigen Bezeichnung verbirgt sich ein durchaus wegweisender Beschluss für Hartz IV–Empfänger.

Auf der Basis einer über zwei Jahre vorgenommenen Wohnungsmarktbeobachtung mit rund. 38.000 Datensätzen wurden die Kaltmieten für alle 23 Städte und Gemeinden des Landkreises angepasst. Im Vergleich zu der Erstversion fußt die neue Richtlinie damit auf einer annähernd viermal so großen Datenmenge.

Darmstadt-Dieburgs Sozialdezernentin, Erste Beigeordnete Rosemarie Lück: „Die jetzt aktualisierte Richtlinie wird auf alle Fälle von Neuanmietungen sowie alle Fälle mit erstmaliger Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft angewandt. Fälle, die bereits nach der alten Richtlinie überprüft wurden, bleiben unberührt.“ Positiv sei außerdem, dass im Kreisdurchschnitt eine um 1,76 Prozent höhere Kaltmiete berücksichtigt werden kann.

Mit der neuen Richtlinie kommt der Landkreis seiner bereits im Jahr 2008 selbst auferlegten Verpflichtung nach, die Werte alle zwei Jahre zu überprüfen.

Sozialdezernentin Lück weist darauf hin, dass der jetzt vom Kreisausschuss gefällte Beschluss in Hessen bislang einmalig ist: „ Wir sind landesweit der erste Sozialleistungsträger, der nach Ablauf von zwei Jahren seine qualifizierte Richtlinie anpasst und erfüllen bereits heute die Vorgaben, die der Bundesgesetzgeber  in seinem Gesetzentwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedürfnissen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII plant“, so die Vize-Landrätin.

Die Richtlinie wird bereits zum 01.Februar in Kraft treten.

 

Weiterführende Links:
http://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/arbeitsuchende/kosten-der-unterkunft.html

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