Welche Teilhabeleistungen gibt es?
Unser Leistungskatalog gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Maßnahmen. Bitte beachten Sie, dass dieser Katalog nicht abschließend ist und die Teilhabeplanung individuell erfolgt.
Um weitere Informationen zu den einzelnen Teilhabemaßnahmen zu erhalten, klicken Sie diese bitte an. Durch erneutes Anklicken können Sie den Abschnitt wieder schließen.
Leistungen für Kinder und Jugendliche
Die Frühförderung bietet pädagogische und medizinisch-therapeutische Förder- und Unterstützungsangebote für Kinder, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind. Die Leistungen der Frühförderung werden von der Geburt bis zur Einschulung erbracht.
Die Ziele der Frühförderung sind:
- Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion, Kommunikation und Sprache
- Vermittlung von Kompensationstechniken
- Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
- Entwicklung sozialer Fähigkeiten
Die Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich ohne Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten. Diese haben ebenso wie andere Bezugspersonen (z. B. in der Famlie oder in KiTas) die Möglichkeit, sich kostenlos in den Frühberatungsstellen beraten zu lassen.
Allgemeine Frühförderstellen
Die für den Westkreis zuständigen allgemeinen Frühförderstellen befinden sich in Darmstadt und Pfungstadt, die für den Ostkreis zuständigen Stellen in Reinheim, Groß-Umstadt und Dieburg.
Westkreis Frühberatungsstelle Darmstadt Schwarzer Weg 14a 64287 Darmstadt Telefon 06151 669680 Frühberatungsstelle Pfungstadt Fabrikstr. 9 64319 Pfungstadt Telefon 06157 9173010 |
Ostkreis Frühberatungsstelle Dieburg Weißturmstr. 29 64807 Dieburg Telefon 06071 986644 Frühberatungsstelle Reinheim Darmstädter Str. 2 64354 Reinheim Telefon 06162 962440 Frühberatungsstelle Groß-Umstadt Höchster Str. 20 64823 Groß-Umstadt Telefon 06078 5094010 |
Spezielle Frühförderstellen
Neben den allgemeinen Frühförderstellen gibt es spezielle Frühförderstellen für Kinder mit Seh- oder Hörbehinderung. Diese Beratungsstellen
sind überregional tätig und haben ihren Sitz in Frankfurt:
Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Hören und Kommunikation Gutleutstr. 295-301 60327 Frankfurt a. M. Telefon 069 24268660 |
SICHTWEISEN - Frühförderung für Kinder mit Sehbehinderung und Blindheit Kurt-Schumacher-Str. 31 60311 Frankfurt Telefon 069 24751494002 |
Informationen zum Ausdrucken
Die Zusammenfassung dieser Informationen finden Sie im
Informationsblatt Frühförderung
Frühförderung beantragen
Die Antragstellung erfolgt direkt über die Frühförderstellen. Bitte bringen Sie zum ersten Beratungstermin bereits vorhandene Arzt- und Klinikberichte mit.
Eine frühzeitige Förderung in Form von heilpädagogischen Maßnahmen hilft Kindern mit Behinderung, Fuß im Leben zu fassen, eine reguläre Schule zu besuchen und selbständig zu werden. Integration sollte möglichst früh beginnen, um Berührungsängste zwischen Kindern mit und ohne Behinderung abzubauen. Ziel des Integrationsplatzes ist, den Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am Kita-Alltag zu ermöglichen.
Wer hat einen Anspruch auf Förderung?
Kinder mit (drohender) Behinderung haben bereits im Vorschulalter einen Anspruch auf Förderung in Form eines Integrationsplatzes in einer Tageseinrichtung:
- ab dem 1. - 3. Geburtstag
in einer Kinderkrippe oder einer Kindertagesstätte, - ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt
im Kindergarten oder einer Kindertagesstätte.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Tageseinrichtungen wird in Hessen durch die Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung geregelt.
Die zur Umsetzung der Integrationsmaßnahme gezahlte Maßnahmepauschale ermöglicht der Kindertagesstätte unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Fachkraftstunden (i. d. R. mit 13 Stunden pro Woche für Kinder unter 3 Jahren und 15 Stunden pro Woche für Kinder über 3 Jahren).
Zusätzlich notwendige medizinisch-therapeutische Hilfen fallen in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und werden durch diese abgedeckt. Diese Hilfen werden unabhängig von den Leistungen des Landkreises ärztlich verordnet und umfassen beispielsweise auch:
- sprachliche Förderung (z. B. durch Logopädie)
- sensorische Förderung (z. B. bei hör- oder sehgeschädigten Kindern)
- psychologische, soziale sowie ergotherapeutische Betreuung (häufig bei Kindern mit Entwicklungsproblemen)
- physiotherapeutische Angebote (zur Verbesserung der motorischen Fähigkeiten)
Ob solche Angebote in der Kindertagesstätte stattfinden, ist abhängig von der Einrichtung und muss mit dieser geklärt werden.
Integrationsplatz beantragen
Die für die Beantragung benötigten Formulare finden Sie unter dem Stichwort "Integrationsplatz in einer Kindertagesstätte" auf der Seite Antrag auf EGH.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn diese erforderlich und geeignet sind, um gleichberechtigt am Unterricht und am Schulalltag teilnehmen zu können.
Teilhabeassistenzen begleiten Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Sie unterstützen während des Unterrichts, der Pausen sowie in der Offenen Ganztagsschule. Dabei fördern und unterstützen sie die Kinder und Jugendlichen nach ihrem persönlichen Bedarf. Bei der Gestaltung des Schulalltags und der Kommunikation mit anderen leisten sie wertvolle Hilfestellungen. Sie begleiten beispielsweise auf dem Schulweg, helfen dabei, Konflikte zu lösen und leisten pflegerische Hilfe. So tragen sie dazu bei, dass Inklusion gelingt. Die Freude an der Gemeinschaft und der individuelle Lernerfolg gehen so Hand in Hand.
Pädagogische oder unterrichtende Maßnahmen gehören zum Kernbereich der Schulen und sind keine Aufgaben der Teilhabeassistenz. Möglich ist auch die gemeinsame Unterstützung mehrerer Schülerinnen und Schüler ("Poolen"). Voraussetzung dafür ist, dass die Teilhabeziele jedes Einzelnen erreicht werden können.
Je nach Notwendigkeit plant das Team der Eingliederungshilfe gemeinsam mit den Sorgeberechtigten die Art und den Umfang der Teilhabeassistenz. Nach der Kostenzusage durch die Kreisverwaltung wählen die Sorgeberechtigten die Teilhabeassistenz aus. Eine Auswahl der verschiedenen Leistungsanbieter finden Sie unten.
Die Kosten für die Teilhabeassistenz übernimmt die Kreisverwaltung. Die Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich ohne Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten.
Informationen zum Ausdrucken
Die Zusammenfassung dieser Informationen sowie eine Checkliste der für den Antrag erforderlichen Unterlagen finden Sie im
Flyer Teilhabeassistenzen in Schulen (barrierefrei)
Flyer Teilhabeassistenzen in Schulen (Englisch)
Flyer Teilhabeassistenzen in Schulen (Arabisch)
Flyer Teilhabeassistenzen in Schulen (Türkisch)
Übersicht der Leistungsanbieter
Leistungsanbieter
- Fachkräfte -
Leistungsanbieter
- Sonstige (angelernte) Kräfte -
Teilhabeassistenz beantragen
Antrag Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz, den Mitwirkungspflichten und zum Wunsch- und Wahlrecht auf unserer Seite Antrag auf EGH.
Vermissen Sie etwas?
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