Sozialhilfe beantragen
Für die Beantragung von Sozialhilfeleistungen ist ein (schriftlicher) Antrag erforderlich. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an den Fachbereich Soziales und Teilhabe.
... per Upload-Portal am schnellsten
Über unser Online-Upload-Portal können Sie Ihren unterschriebenen Antrag sowie alle erforderlichen Nachweise schnell, sicher und einfach hochladen. Wählen Sie bitte unter "Anliegen" das Stichwort "Existenzsichernde Leistungen" aus, damit wir Ihre Unterlagen korrekt zuordnen können.
... alternativ
Möchten Sie den Antrag per Post einreichen, verwenden Sie bitte die Postanschrift in der Infobox rechts. Sollten Sie keine Druck- und Scanmöglichkeit haben, erhalten Sie den Antrag auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zum Datenschutz und zu den Mitwirkungspflichten:
Erstantrag | Folgeantrag |
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Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII Zusätzlich auszufüllen, wenn mehr als 2 Personen im Haushalt leben: Ergänzungsbogen zum Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII Zusätzlich auszufüllen, wenn Sie zur Miete wohnen: Vermieterbescheinigung |
Folgeantrag auf Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung (Überprüfungsbogen) |
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Flyer "Das Bildungs- und Teilhabepaket"
Leistungen zur Bildung
für jungen Menschen bis 25 Jahre, die noch zur Schule gehen und mit ihrer Familie Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII beziehen
Antrag auf Kostenübernahme für einen Ausflug
Antrag auf Kostenübernahme für eine Klassenfahrt
Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung (Nachhilfe)
Antrag auf Kostenübernahme für Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Antrag auf Kostenübernahme für Vereinsmitgliedschaft, Freizeit oder Musikunterricht
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Haben Sie Fragen zur Antragstellung?
Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Beratung zur Sozialhilfe.